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Pensionsversicherung für pflegende Angehörige

Weiterversicherung für pflegende Angehörige: Für Personen, die wegen Pflege eines nahen Angehörigen ihr Arbeitsverhältnis beenden.

Selbstversicherung für pflegende Angehörige: Für Personen, wenn vorher keine Pflicht-, Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung bestanden hat und die zu betreuende Person Anspruch auf ein Pflegegeld ab der Stufe 3 hat. Für Personen, die wegen Pflege eines nahen Angehörigen ihre Erwerbstätigkeit reduzieren und die zu betreuende Person Anspruch auf ein Pflegegeld ab der Stufe 3 hat.

Der Bund übernimmt die Beiträge für diejenigen Personen zur Gänze, die Beziehende von Pflegegeld ab der Stufe 3 pflegen.

Kontaktdaten

Soziales und Integration

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 24105

F +43 5574 511 924195

soziales-integration@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.

Weitere Kontaktinformationen

Auskünfte:

Jeweils Pensionsversicherungsanstalt der pflegenden Angehörigen

Bei Personen, die noch nie beschäftigt waren, die Pensionsversicherungsanstalt

T: 050303

www.pensionsversicherung.at