Pensionsversicherung für pflegende Angehörige
Weiterversicherung für pflegende Angehörige: Für Personen, die wegen Pflege eines nahen Angehörigen ihr Arbeitsverhältnis beenden.
Selbstversicherung für pflegende Angehörige: Für Personen, wenn vorher keine Pflicht-, Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung bestanden hat und die zu betreuende Person Anspruch auf ein Pflegegeld ab der Stufe 3 hat. Für Personen, die wegen Pflege eines nahen Angehörigen ihre Erwerbstätigkeit reduzieren und die zu betreuende Person Anspruch auf ein Pflegegeld ab der Stufe 3 hat.
Der Bund übernimmt die Beiträge für diejenigen Personen zur Gänze, die Beziehende von Pflegegeld ab der Stufe 3 pflegen.
Kontaktdaten
Soziales und Integration
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 24105
F +43 5574 511 924195
soziales-integration@vorarlberg.at
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.
Weitere Kontaktinformationen
Auskünfte:
Jeweils Pensionsversicherungsanstalt der pflegenden Angehörigen
Bei Personen, die noch nie beschäftigt waren, die Pensionsversicherungsanstalt
T: 050303