Organstrafverfügung - OSV
Organstrafverfügung - OSV
Polizeiorgane können für bestimmte leichtere Verwaltungsübertretungen (z.B. Falschparken, geringe Geschwindigkeitsübertretungen), die sie selbst dienstlich wahrnehmen, Geldstrafen bis zu 90 Euro einheben. Die Strafhöhen für die einzelnen Übertretungen sind vorgegeben.
Organstrafverfügungen können binnen zwei Wochen nach Ausstellung mittels Erlagschein oder Onlinebanking eingezahlt werden. Führen Sie bei Überweisungen unbedingt die OSV-Nummer an!
Wenn Sie die Strafe nicht innerhalb von zwei Wochen bezahlen, wird die Organstrafverfügung gegenstandslos und es wird ein „ordentliches“ Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Dann kann auch eine höhere Strafe verhängt werden.
Weitere Informationen siehe unter help.gv.at
Kontaktdaten
Bezirkshauptmannschaft Bludenz - Strafsachen
Postanschrift: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
Standortanschrift: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
T +43 5552 6136 51111
F +43 5574 511 951095
Kundenverkehr:
nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Strafsachen
Postanschrift: Bahnhofstraße 41, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Bahnhofstraße 41, 6900 Bregenz
T +43 5574 4951 52115
F +43 5574 511 952095
Kundenverkehr:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Bezirkshauptmannschaft Dornbirn - Strafsachen
Postanschrift: Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn
Standortanschrift: Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn
T +43 5572 308 53116
F +43 5574 511 953095
Kundenverkehr:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Bezirkshauptmannschaft Feldkirch - Strafsachen
Postanschrift: Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch
Standortanschrift: Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch
T +43 5522 3591 54116
F +43 5574 511 954095
Kundenverkehr:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr