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Luftfahrthindernisse

Informationen und Links zu Luftfahrthindernissen in Vorarlberg

1. Information – was ist ein Luftfahrthindernis gemäß Luftfahrtgesetz:
   

Verkürzt gemäß § 85 LFG:

Luftfahrthindernisse sind Bauten, Anlagen, Anpflanzungen, Bodenerhebungen, etc, wenn ihre Höhe 100 m über Grund übersteigt.

In bestimmten Lagen ist jedoch eine Höhe ab 30 m über Grund bereits ausreichend, damit ein Gebilde oder Bauwerk ein Luftfahrthindernis nach den gesetzlichen Bestimmungen darstellt.

Seilverspannungen können je nach geographischer Lage bereits ab einer Höhe von 10 m über Grund ein Luftfahrthindernis darstellen.

Auch nur vorübergehend errichtete Hindernisse wie zB Bauwerke, Baukräne, Sendemasten, Seilbahnen, Seilkräne und Seilverspannungen können ein vor der geplanten Errichtung bewilligungspflichtiges Luftfahrthindernis im Sinne des Luftfahrtgesetzes darstellen.

Treffen bei einem geplanten Projekt eine oder mehrere der oben genannten Voraussetzungen zu, ist eine Beurteilung nach luftfahrttechnischen und rechtlichen Kriterien erforderlich. Vor der Errichtung des Hindernisses ist bei der zuständigen Behörde rechtzeitig Meldung zu erstatten. Verwenden Sie dazu das unten angeführte Formular.
Verwenden Sie dazu die unten angeführten Meldemöglichkeiten (Link bzw Formular), je nach dem ob es sich um ein zeitweiliges oder dauerhaftes Objekt handelt.

Für die Sicherheit der Luftfahrt, insbesondere für Hubschrauberpiloten im Such- und Rettungsflugwesen ist es von lebenswichtiger Bedeutung, dass sie Kenntnis von diesen Hindernissen haben. Auf Grund Ihrer Meldung werden die Hubschrauberunternehmungen im Land informiert.

Mit Ihrer Anzeige tragen Sie somit zur Sicherheit der Luftfahrt bei.

Ebenso ist es wichtig, den Abbruch des Hindernisses wieder zu melden.

 

2. Verzeichnis und kartographische Darstellung der Luftfahrthindernisse in Vorarlberg

 

2.1 Verzeichnis dauerhaft errichteter Luftfahrthindernisse
Ein Verzeichnis der dauerhaft errichteten Luftfahrthindernisse in Vorarlberg ist auf der Homepage der Austrocontrol Gmbh unter nachfolgendem Link abrufbar:

https://sdimd-free.austrocontrol.at/geonetwork/srv/eng/catalog.search#/metadata/5cd1d51d-d1da-4e76-852e-838b9edb1ddc

2.2 Verzeichnis temporär errichteter Luftfahrthindernisse
Eine Liste der in Vorarlberg aktuell temporär errichteten Luftfahrthindernisse ist unter diesem Link abrufbar:

Luftfahrthindernisse Liste (cnv.at)

2.3 Karthographische Darstellung der Luftfahrthindernisse in Vorarlberg

Mit nachstehendem Link können Sie eine karthographische Darstellung sämtlicher Luftfahrthindernisse in Vorarlberg (temporäre und dauerhafte) abrufen:

https://vogis.cnv.at/webgis5portal/atlasintern/map/atlasintern/Luftfahrthindernisse

 

3. Meldung von Luftfahrthindernissen (Bewilligungsantrag)

 

Gemäß § 91a. ist die Errichtung, Abänderung oder Erweiterung eines Luftfahrthindernisses im Sinne des § 85 LFG der zuständigen Luftfahrtbehörde anzuzeigen.

Die Anzeige ist mindestens zwei Monate vor der geplanten Errichtung des Luftfahrthindernisses einzubringen.

Bei der Meldung (Antragstellung) eines geplanten Luftfahrthindernissen ist zu unterscheiden, ob das Luftfahrthindernis kurzzeitig, „temporär“ (bis ca 90 Tage) oder längerfristig (dauerhaft) bewilligt und errichtet werden soll.

 

Meldung dauerhaft errichteter Luftfahrthindernisse (länger als 90 Tage)

Meldungen über die Errichtung von dauerhaften Luftindernissen sind schriftlich unter Vorlage einer Beschreibung von Art und Beschaffenheit des Projektes mit genauen Angaben zur Lage (GK-Koordinaten), Bauhöhe und des voraussichtichen Errichtungstermines einzubringen.
Bitte verwenden Sie dazu das Formular der Austrocontrol-GmbH:

https://www.austrocontrol.at/flugsicherung/aim/qualitaetsanforderungen_datenauflieferung/hindernisdaten_lfg_85

Nach erfolgter luftfahrtrechtlichen Prüfung werden Sie von der Luftfahrtbehörde über die weiteren Schritte (Bewilligungspflicht, eventuelle Kennzeichnungs- und Meldepflichten) informiert.

 

ANLEITUNG - MELDUNG TEMPORÄRER LUFTFAHRTHINDERNISSE

  

1. Meldung neuer Hindernisse:                                                             

2. Änderung/Verlängerung eines gemeldeten Hindernisses:                         

3. Abbruchmeldung erfolgt mit dem LINK, den sie bei der Errichtungsmeldung erhalten haben

4. digitales Verzeichnis der temporären Luftfahrthindernisse:                  

Kontaktdaten

Verkehrsrecht

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Standortanschrift: Römerstraße 22, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 21205

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Weitere Kontaktinformationen

Für Auskünfte/Hilfestellungen steht Ihnen die Abteilung Ib-Verkehrsrecht zur Verfügung.