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Agrarrecht

Der Fachbereich Recht befasst sich mit rechtlichen Aspekten rund um die Landwirtschaft. Dabei werden auch Regelungen aus den Bereichen Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei und dem Veterinärwesen behandelt.

Agrargemeinschaften
Rund die Hälfte der Landesfläche in Vorarlberg steht in Gemeinschaftsbesitz. Insgesamt gibt es über 500 teils regulierte, teils nichtregulierte Agrargemeinschaften, die ihre Angelegenheiten in Selbstverwaltung regeln. Sie sind Körperschaften öffentlichen Rechts.
Die Vorarlberger Landesregierung ist Aufsichtsbehörde über die regulierten und nichtregulierten Agrargemeinschaften und ist erste Instanz bei der Übertragung von Weiderechten sowie bei Entscheidungen über Bestand und Ausmaß von Holzbezugs- und Weiderechten. Die Vorarlberger Landesregierung entscheidet über Streitigkeiten, die aus dem Mitgliedschaftsverhältnis bei Agrargemeinschaften entstehen können. 

Güter- und Seilwegegenossenschaften
Zahlreiche Güterweggenossenschaften finden sich im ländlichen Raum vom Dauersiedlungsgebiet bis zu den höchstgelegenen Alpen. Neue Güter- und Seilweggenossenschaften werden gemäß Güter- und Seilwegegesetz gebildet und alle Genossenschaften werden aufsichtsbehördlich überwacht. Bei fehlender Erschließung von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken werden bei gegebenen Voraussetzungen die notwendigen landwirtschaftlichen Bringungsrechte eingeräumt.

Grundverkehr 
Die Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie von Baugrundstücken unterliegt dem Vorarlberger Grundverkehrsgesetz. Die Grundverkehrs-Landeskommission ist als zuständige Landesbehörde mit der Abwicklung des Grundverkehrs betraut. Weiterführende Informationen finden sich unter: Grundverkehr (vorarlberg.at).

Forstwesen
Der Fachbereich Recht in der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum unterstützt die Abteilung Forstwesen in rechtlichen Angelegenheiten (Bundesforstgesetz, Landesforstgesetz inkl. Verordnungen). 

Veterinärangelegenheiten
Der Fachbereich Recht unterstützt auch die Abteilung Veterinärangelegenheiten in rechtliche Belangen (z.B. Tierschutzgesetz, Tierhaltungsverordnung etc.). 

Jagdrecht und Fischereirecht
Jagdrecht und Fischereirecht sind Ländersache. Weiterführende Informationen finden sich unter: Jagdrecht (vorarlberg.at) und Fischereirecht (vorarlberg.at)

Pflanzenschutzrecht
Der Amtliche Pflanzenschutzdienst für das Bundesland Vorarlberg ist bei der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum angesiedelt. Der Fachbereich Recht unterstützt diesen in rechtlichen Angelegenheiten des Pflanzenschutzes und der Pflanzenschutzmittelverwendung. Weiterführende Informationen sind unter Pflanzenschutz (vorarlberg.at) zu finden.

Kontaktdaten

Landwirtschaft und ländlicher Raum

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 25105

F +43 5574 511 925195

landwirtschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.