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Landwirtschaft Diversifizierung

Förderungsziele der Diversifizierung der Tätigkeit ist die Verbesserung der Einkommensmöglichkeit der landwirtschaftlichen Betriebe. Investionen und Aufwendungen zur Erreichung der Ziele werden gefördert.

Förderungsziele

  • Stärkung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch außerlandwirtschaftliches Zusatzeinkommen aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen gemäß den Anforderungen des Marktes.
  • Erwirtschaftung außerlandwirtschaftlichen Einkommens durch Entfaltung wirtschaftlicher Tätigkeiten im ländlichen Raum unter Heranziehung landwirtschaftlicher Produktionsfaktoren.

Förderungsgegenstand

Landwirtschaftlicher Tourismus und Aktivitäten der Freizeitwirtschaft sowie Bewirtung:
Bauliche und technische Investitionen in Freizeiteinrichtungen sowie zur Ausübung von Freizeitaktivitäten einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und Ausstattung; Bauliche Investitionen zur Gästebeherbergung, -betreuung und –bewirtung einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und Ausstattung.

Verbesserung der Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten von Produkten und Dienstleistungen, sofern diese Vorhaben nicht im Bereich der Maßnahmen „Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe“ gemäß Punkt 4 oder „Erhöhung der Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen“ gemäß Punkt 5 förderbar sind:

Bauliche und technische Investitionen für die Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und Ausstattung;

Produkt- und Markenentwicklung sowie Marketingmaßnahmen, ausgenommen Werbung.

Kontaktdaten

Landwirtschaft und ländlicher Raum

Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 25105

F +43 5574 511 925195

landwirtschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.