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L 190 - Vorarlberger Straße, Bludenz Ortsdurchfahrt, Neutrassierung km 1,91 - km 4,25 – Veröffentlichung der Straßenkorridore

Beginn der Veröffentlichung: 28.01.2019

Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/-/l-190-vorarlberger-strasse-bludenz-ortsdurchfahrt-neutrassierung-km-1-91-km-4-25-veroeffentlichung-der-strassenkorridore?article_id=322129

Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 28.03.2024 14:23

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 19.12.2017 gemäß § 8 des Straßengesetzes die Straßenkorridore für „Äuleweg und Ignaz-Wolf-Straße – Werkskanal“ sowie „Am Tobel“  beschlossen. Diese Korridore sind Planungsgrundlage für die entsprechenden Verordnungen zur Erklärung als Landesstraße.

Die Straßenkorridore dienen der Umsetzung einer neuen Ortsdurchfahrt in der Stadt Bludenz, welche über den Äuleweg und die Ignaz-Wolf-Straße verläuft. Mit dem Straßenkorridor „Am Tobel“ soll der Verkehr von der L91 zur neuen Ortsdurchfahrt geführt werden. 

Der Beschlussfassung der Straßenkorridore durch die Landesregierung ging eine Umweltprüfung nach §§ 9 ff Straßengesetz voraus, die die Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der Festlegung der Korridore zum Ziel hatte.

Gemäß § 11 Straßengesetz liegt die planliche Darstellung der von der Landesregierung beschlossenen Straßenkorridore samt der zusammenfassenden Erklärung beim Amt der Landesregierung (Abteilung Verkehrsrecht, Römerstraße 22, 6900 Bregenz) zur allgemeinen Einsicht auf. Überdies wird sie hiermit auf der Homepage des Landes Vorarlberg für die Allgemeinheit abrufbar gehalten.

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