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UVP-Genehmigungsverfahren Stadttunnel Feldkirch

Kundmachung vom 29.08.2014: Edikt über den verfahrenseinleitenden Antrag samt Kurzbeschreibung des Vorhabens, Übersichtsplan, Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitserklärung und Zeitplan sowie die öffentliche Auflage und den Termin der mündlichen Verhandlung.

Beginn der Veröffentlichung: 07.01.2019

Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/-/kundmachu-2?article_id=299528

Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 20.04.2024 11:39

Das Land Vorarlberg hat mit Schreiben der Abteilung Straßenbau des Amtes der Landesregierung vom 09.07.2013, Zl. VIIb-291A-0060-2013, überreicht am 11.09.2013, bei der Vorarlberger Landesregierung die Genehmigung gemäß § 17 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP-G 2000) für die Errichtung und den Betrieb des Stadttunnels Feldkirch beantragt. Damit verbunden wurden die Genehmigungsanträge der Stadt Feldkirch über die Errichtung der Schulbrüderstraße und Übernahme eines Teilabschnittes der L191a – Liechtensteinerstraße als Gemeindestraße sowie der Vorarlberger Energienetze GmbH über die Verlegung eines Teils der 110-kV-Erdkabelverbindung Frastanz – Feldkirch – Brederis eingereicht. Daraufhin wurde das UVP-Genehmigungsverfahren eingeleitet. Mit Schreiben vom 13.05.2014 wurden die verbesserten Projektunterlagen eingereicht.

Gemäß § 9 Abs. 4 UVP-G 2000 hat die Behörde zusätzlich zur Kundmachung des Vorhabens (§ 9 Abs. 3 UVP-G) sowie zur öffentlichen Auflage der Einreichunterlagen (§ 9 Abs. 1 UVP-G) das Vorhaben im Internet kundzumachen. Der Termin der mündlichen Verhandlung kann in einem mit dem Vorhaben kundgemacht werden. Der Internet-Kundmachung sind jedenfalls eine Kurzbeschreibung des Vorhabens und die Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitserklärung anzuschließen.

Mit den Kundmachungen vom 13.05.2014 und 03.07.2014 hat die UVP-Behörde die öffentliche Auflage der Unterlagen bzw. den Termin der mündlichen Verhandlung kundgemacht.

Auf Grund eines Formalfehlers sind die Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme zu wiederholen und ein neuer Verhandlungstermin kundzumachen.

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