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Leistungsbericht gemäß Leistungsdatenverordnung; Kinder- und Jugendhilfe für das Jahr 2023

Die Landesregierung hat gemäß § 7 KJH-G Abs 2 jährlich eine Statistik über Leistungsdaten der Kinder- und Jugendhilfe zu veröffentlichen.

Die Landesregierung hat gemäß § 7 KJH-G Abs 2 jährlich eine Statistik über Leistungsdaten der Kinder- und Jugendhilfe zu veröffentlichen. Nähere Bestimmungen über die Leistungsdaten werden mit Leistungsdatenverordnung geregelt. Die im nachstehenden Bericht vorgenommene Gliederung ergibt sich aus dieser Verordnung.

Methodik und Sonstiges:

Sofern nichts anderes angegeben, handelt es sich um Kinder und Jugendliche, die im Jahresverlauf 2023 unterstützt wurden. In den Grafiken ist jeweils von "Klienten" die Rede. Dies umfasst weibliche als auch männliche Kinder und Jugendliche.

Das Jahresalter stellt auf das Alter im jeweiligen Berichtsjahr ab. Die Alterskategorie „Älter/unbekannt" umfasst auch Personen, die im Berichtsjahr nicht mehr der Alterskategorie „unter 18 Jahre" zuzurechnen sind (Jahresalter). So fällt beispielsweise ein Jugendlicher welcher im Auswertungsjahr 2022 seinen 18. Geburtstag feiert, in die Alterskategorie „Älter/unbekannt".

Doppelzählungen sind grundsätzlich möglich, wenn beispielsweise eine Hilfe zur Erziehung auf Grund der örtlichen Zuständigkeit in einer anderen Organgisationseinheit (Bezirkshauptmannschaft) weitergeführt wurde. Gleiches gilt für ein Kind das im Berichtsjahr zuerst ambulant (Unterstützung der Erziehung) und in der Folge in einer sozialpädagogischen Einrichtung fremduntergebracht wurde (Volle Erziehung).

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Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

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