Asset-Herausgeber

Zurück Kinder- und Jugendbeteiligung: Kontinuierliche Beteiligungsformen

Kinder- und Jugendbeteiligung: Kontinuierliche Beteiligungsformen

Foren, Gremien & Parlamente

Zweck

Gemeinden/Regionen, welche Kinder- und Jugendgremien etablieren, werden vom Land Vorarlberg durch Beratung und finanzielle Förderung unterstützt. Kinder und Jugendliche können sich kontinuierlich in die Gestaltung der Gemeinde/Region einbringen. Dadurch verwirklichen sie ihr Recht auf Mitbestimmung, erarbeiten sich wertvolle Sozialkompetenzen, stärken ihre Selbstwirksamkeit, erhöhen ihre Verbundenheit zur Gemeinde/Region und werden zu einem langfristigen Engagement für das Gemeinwesen ermutigt. Dies wirkt sich positiv auf die Lebensqualität in der Gemeinde/Region aus und schafft eine kontinuierliche Verbindung zwischen Jugend und Politik.

Förderkriterien

Die Antragstellung erfolgt unter Beilage einer Geschäftsordnung, der Bestellung einer fachlich qualifizierten Begleitung und der Vorlage eines Budgets für das Geschäftsjahr des Gremiums.

Anforderung an die Geschäftsordnung

  • Bestätigung per Gemeinde- oder Regionalvertretungsbeschluss
  • Definition von Rechten und Pflichten des Gremiums
  • Gewährleistung eines offenen Zugangs für Kinder/Jugendliche (Versammlungen, Projekte…)
  • Recht auf selbstbestimmte Durchführung von gemeinnützigen Projekten und Selbstverwaltung von Projektmitteln unter Gebarungskontrolle

Weitere Förderbedingungen sind die Bereitstellung eines Jahresberichts nach Abschluss der Förderperiode. Die Förderung unterliegt den allgemeinen Förderrichtlinien des Landes Vorarlberg.

Die Förderhöhe beträgt maximal 50% des Jahresbudgets, welches dem Kinder- oder Jugendgremium von der Gemeinde- oder Regionalvertretung per Beschluss zugesichert wurde. Der maximale Förderbetrag ist mit 2500 EUR pro Kalenderjahr festgelegt. Erfolgt eine Förderzusage werden die widmungsgemäßen Kosten in der Höhe der vorgelegten Belege samt den Originalzahlungs-nachweisen sowie der endgültigen Einnahmen/Ausgaben-Übersicht überwiesen.

Kontaktdaten

Büro für Freiwilliges Engagement und Beteiligung

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Jahnstraße 13-15, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 20605

F +43 5574 511 920695

beteiligung@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.

Weitere Kontaktinformationen

Lydia Fischkandl
T +43(0)5574/511- 20611
lydia.fischkandl@vorarlberg.at

Weitere Informationen

Antragstellung

Gemeinden und Regionalstellen in Vorarlberg haben die Möglichkeiten zur Antragstellung an das Büro für Freiwilliges Engagement und Beteiligung. Über die Zu- oder Absage der Fördermittel wird nach einer fachlichen Begutachtung des Antrags und nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten entschieden. Die Qualitätskriterien der Kinder- und Jugendbeteiligung der ARGE Partizipation dienen hierbei als zentrale Bewertungshilfe. Antragstellende erhalten in einem nächsten Schritt eine schriftliche Verständigung über das Ergebnis der Prüfung. Den entsprechenden Förderantrag finden Sie im Download-Bereich.

Das Büro für Freiwilliges Engagement ist für diese Förderung die ausführende Stelle im Amt der Vorarlberger Landesregierung. Gerne steht Ihnen das Team für Anfragen diesbezüglich zur Verfügung.