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Jagdgebiete

Jedes Grundstück muss zu einem Jagdgebiet gehören. Als Jagdgebiete werden Eigenjagdgebiete und Genossenschaftsjagdgebiete unterschieden.

Jedes Grundstück muss zu einem Jagdgebiet gehören.
Als Jagdgebiete werden unterschieden:
-  das Eigenjagdgebiet
-  das Genossenschaftsjagdgebiet.
 
Ein Eigenjagdgebiet ist eine im Alleineigentum oder im gemeinschaftlichen Eigentum stehende zusammenhängende jagdlich nutzbare Grundfläche ("Grundstücke mit gleichen Eigentumsverhältnissen") im Ausmaß von mindestens 115 ha, die von der Behörde als Eigenjagdgebiet festgestellt wurde. Die Befugnis zur Eigenjagd umfasst die freie Verfügung der/des Jagdverfügungsberechtigten über die Form der Ausübung des Jagdrechtes im Eigenjagdgebiet durch Selbstnutzung oder Verpachtung. Diese Befugnis wurde bereits 1849 durch ein Kaiserliches Patent festgelegt. Näheres dazu finden Sie auf dieser Seite: MOTIVENBERICHTE
 
Alle im Bereich einer Gemeinde gelegenen nicht als Eigenjagdgebiet festgestellten Grundstücke bilden das Genossenschaftsjagdgebiet. Die Jagdgenossenschaft wird von der Gesamtheit der Eigentümer und Eigentümerinnen all jener Grundstücke gebildet, die zu ein und demselben Genossenschaftsjagdgebiet gehören oder aus diesem Genossenschaftsjagdgebiet einem Eigenjagdgebiet zugeordnet sind.

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