Asset-Herausgeber

Zurück Interessentenbeiträge für Wildbach- und Lawinenverbauung und für schutzwasserbauliche Projekte - Besondere Bedarfszuweisungen

Interessentenbeiträge für Wildbach- und Lawinenverbauung und für schutzwasserbauliche Projekte - Besondere Bedarfszuweisungen

Hier handelt es sich um die Förderung von Interessentenbeiträgen, welche die Gemeinden für Wildbach- und Lawinenverbauungen bzw. für schutzwasserbauliche Projekte zu übernehmen haben.

Die Förderung erfolgt in Form eines Ausgleichs auf einen prozentuellen Selbstbehalt, der nach der jeweiligen Finanzkraftkopfquote der Gemeinde gestaffelt ist. Dieser Selbstbehalt beträgt bei Gemeinden mit einer Finanzkraftkopfquote bis zu 80 Prozent des Landesdurchschnittes 3 Prozent, bis zu 100 Prozent des Landesdurchschnittes 4 Prozent und über 100 Prozent des Landesdurchschnittes 5 Prozent der jährlichen Projektgesamtkosten. Die Förderung selbst ist jedoch limitiert, d.h. der maximale Fördersatz beträgt bei Gemeinden mit einer Finanzkraftkopfquote bis zu 80 Prozent des Landesdurchschnittes 17 Prozent, bis zu 100 Prozent des Landesdurchschnittes 16 Prozent und über 100 Prozent des Landesdurchschnittes 15 Prozent der jährlichen Projektgesamtkosten.

Termine und Fristen

Keine Terminvorgabe, da die Gewährung der besonderen Bedarfszuweisungen von Amts wegen erfolgt.

Rechtsgrundlagen

Förderungsbeschluss der Vorarlberger Landesregierung

Voraussetzungen

Die Gemeinde muss weniger als 10.000 Einwohner haben.

Kontaktdaten

Finanzangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 23105

F +43 5574 511 923195

finanzen@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.