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Bestimmungen und Hinweise zur Haltung von Hühnern (und Truthühnern, Enten und Gänsen)

Einige Bestimmungen und Hinweise für den Hobby-Hühnerhalter.

Die Haltung von Hühnern (und anderem Geflügel) muss bei der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden. Dazu können Sie die unten angefügte Vorlage verwenden.
Hühner (auch anderes Geflügel) benötigen einen verschließbaren Stall. Der Stall muss hell (Fenster) und zB mit Stroh oder Sägespänen eingestreut sein. Den Hühnern müssen Sitzstangen (mind 20 cm je Huhn) im Stall angeboten werden. Geflügel muss ständig Tränkewasser und Enten und Gänsen zusätzlich eine Bademöglichkeit angeboten werden. Für Enten und Gänse ist ein Auslauf zwingend vorgeschrieben. Der Auslauf für Geflügel sollte strukturiert und zT überdacht sein. Dies wird zB auch durch Sträucher und Bäumchen im Auslauf gewährleistet.
Meine Tipps:
Hühner lieben es, im trockenen Sand zu „baden“ – richten Sie Ihren Hühnern ein überdachtes Sandbad ein. Sie werden staunen, wie oft und wie lange sich Ihre Hühner darin aufhalten und den Sand auch aufpicken. Dies fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden der Hühner.

Vergessen Sie nicht, Ihre Hühner zu entwurmen – bitte informieren Sie Sich bei Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt.

Die rechtlichen Mindestbestimmungen für Hühner (und Truthühner, Enten und Gänse) finden Sie in der Anlage 6 der 1. Tierhaltungsverordnung.

Bei Frage wenden Sie sich an die Tierschutzombudsstelle oder Ihre örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft.

Kontaktdaten

Tierschutzombudsstelle

Postanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

Standortanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 42099

F +43 5574 511 942095

tierschutzombudsstelle@vorarlberg.at