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Zurück Ländliches Wegenetz

Lebensadern im ländlichen Raum

Etwa ein Viertel der Bevölkerung Vorarlbergs lebt im ländlichen Raum. Eine zeitgemäße Verkehrsinfrastruktur ist die Voraussetzung für das Leben und Wirtschaften im ländlichen Raum. Das Land unterstützt die Bevölkerung beim notwendigen Ausbau und bei der Instandsetzung des ländlichen Wegenetzes.

Als wichtiges Entwicklungsziel in der Vorarlberger Landwirtschaftsstrategie „Landwirt.schafft.Leben“ ist eine flächendeckenden Bewirtschaftung und Besiedelung des ländlichen Raumes in Vorarlberg genannt. Gute und sichere Straßenverbindungen sind der Schlüssel dazu und leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität und Chancengleichheit für die Bewohnerinnen und Bewohner in unseren ländlichen Regionen. In Vorarlberg wird deshalb seit Jahrzehnten in sichere, dem technischen Standard entsprechende Verkehrsanbindungen im ländlichen Raum investiert und gleichzeitig an der Verbesserung der Rechtssicherheit gearbeitet.


Finanzielle Unterstützungsleistungen
Das Land Vorarlberg unterstützt die Bevölkerung bei der Sicherstellung einer zeitgemäßen Verkehrsinfrastruktur im ländlichen Raum. Ansprechpartner sind die Expertinnen und Experten beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum. Finanzielle Leistungsabgeltungen sind schriftlich zu beantragen. Mit dem Bau geförderter Projekte darf erst nach Erteilung der schriftlichen Förderungszusage begonnen werden.


Fördergegenstände

Kontaktdaten

Landwirtschaft und ländlicher Raum

Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 25105

F +43 5574 511 925195

landwirtschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.