Taxilenkerausbildung
Um als Taxilenker tätig sein zu können, muss ein behördlicher Ausweis erworben werden. Ein solcher Ausweis wird unter anderem nur dann von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt, wenn zuvor bei der Wirtschaftskammer Vorarlberg eine Prüfung erfolgreich abgelegt wurde.
Ausbildungskurse werden mehrmals jährlich von folgenden Einrichtungen angeboten:
Weitere Voraussetzungen zum Erwerb eines Taxilenkerausweises sind unter anderem:
- Zuverlässigkeit
- Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse B
-
Vollendung des 20. Lebensjahres
Kontaktdaten
Verkehrsrecht
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Römerstraße 22, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 21205
F +43 5574 511 921295
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.