Gelegenheitsverkehr - Gewerbliches Personenverkehrsrecht
Für die nicht-linienmäßige gewerbliche Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist eine Konzession nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz erforderlich.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer Konzession zutreffen:
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die Zuverlässigkeit
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die finanzielle Leistungsfähigkeit
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die fachliche Eignung (Eignungsprüfung) und für PKW-Gewerbe 3 Jahre Praxis
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eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Österreich
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Abstellplätze
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EWR-Staatsangehörigkeit
Die Voraussetzungen, unter denen eine Konzession zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen erteilt werden kann, sind in folgenden Rechtvorschriften geregelt:
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Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 - GelverkG, BGBl Nr 112/1996, idgF
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Berufszugangsverordnung Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr - BZP-VO, BGBl Nr 889/1994, idgF
Für die Erteilung von Konzessionen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen mit PKW ist die Bezirkshauptmannschaft des Wohnsitzes bzw Sitzes des/der AntragstellerIn zuständig.
Für die Erteilung von Konzessionen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen mit Omnibussen, zur Ausstellung der EU-Lizenzen sowie der beglaubigten Abschriften ist das Amt der Vorarlberger Landesregierung zuständig.
Kontaktdaten
Verkehrsrecht
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Römerstraße 22, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 21205
F +43 5574 511 921295
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.