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Gelegenheitsverkehr - Gewerbliches Personenverkehrsrecht

Für die nicht-linienmäßige gewerbliche Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist eine Konzession nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz erforderlich.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer Konzession zutreffen:

  1. die Zuverlässigkeit

  2. die finanzielle Leistungsfähigkeit

  3. die fachliche Eignung (Eignungsprüfung) und für PKW-Gewerbe 3 Jahre Praxis

  4. eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Österreich

  5. Abstellplätze

  6. EWR-Staatsangehörigkeit

Die Voraussetzungen, unter denen eine Konzession zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen erteilt werden kann, sind in folgenden Rechtvorschriften geregelt:

 

Für die Erteilung von Konzessionen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen mit PKW ist die Bezirkshauptmannschaft des Wohnsitzes bzw Sitzes des/der AntragstellerIn zuständig.

Für die Erteilung von Konzessionen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen mit Omnibussen, zur Ausstellung der EU-Lizenzen sowie der beglaubigten Abschriften ist das Amt der Vorarlberger Landesregierung zuständig.

Kontaktdaten

Verkehrsrecht

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Römerstraße 22, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 21205

F +43 5574 511 921295

verkehrsrecht@vorarlberg.at

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Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.