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Gewerbliche Güterabfertigung - Verkehrsrichtung Schweiz beim Zollamt Wolfurt

Das Projekt des Landes Vorarlberg, der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg, der Zollkreisdirektion Schaffhausen und des Güterbeförderungsgewerbes trägt seit April 2003 dazu bei, Staubildungen zu vermeiden, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Grenzabfertigung zu beschleunigen und die Bevölkerung zu entlasten.

Seit dem 1. April 2003 werden österreichische Ausfuhr- bzw. schweizerische Einfuhrsendungen, die bisher an den Grenzübergängen in Lustenau/Au bzw. Höchst/St.Margrethen-Straße abgefertigt wurden, nur noch am neuen Gemeinschaftszollamt am Güterbahnhof in Wolfurt zollabgefertigt. Ausgenommen sind: Leerfahrzeuge, Sendungen mit Sondergenehmigung, Transit- und Regionalverkehr sowie Schweizer Zollabfertigungen im Zollfreilager St. Margrethen.
Das Zollamt beim Güterbahnhof Wolfurt ist über die Autobahn A14 direkt erreichbar (Abfahrt Lauterach-Wolfurt oder Dornbirn-Nord). Nach Durchführung der österreichischen Ausfuhrformalitäten am Zollamt Wolfurt bekommt der LKW-Lenker den Laufzettel (siehe Download) bestätigt. Mit diesem Laufzettel kann er dann über die jeweils am Laufzettel vorgeschriebene Transitstrecke (siehe Infobroschüre) die Grenzübergänge Höchst/St. Margrethen, Lustenau/Au, Hohenems/Diepoldsau und Mäder/Kriessern ohne nennenswerten Aufenthalt passieren. Bitte beachten Sie die dazugehörigen Zollverordnungen im Downloadbereich.

Die Einhaltung dieser Regelung wird überwacht. Lastkraftwagen, die nicht unter die Ausnahmeregelung fallen, werden nach Wolfurt zurückgewiesen.

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