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Sicherheitswachepersonalaufwand - Besondere Bedarfszuweisungen

Gefördert werden Personalkosten für Gemeindesicherheitswachen.

Als förderbarer Aufwand gilt ein richtliniengemäß festzusetzender einheitlicher Pauschalbetrag je ganzjährig vollbeschäftigten Dienstposten der Gemeindesicherheitswache, welcher jährlich einer Indexierung unterliegt. Bei Dienstposten, die nicht ganzjährig oder nicht durch mit einem Beschäftigungsausmaß von 100 Prozent besetzt sind, wird die Förderung aliquot ermittelt. Die Förderung beträgt 15 Prozent des einheitlich festgesetzten Pauschalbetrages je ganzjährig und vollzeitbeschäftigten besetzten Dienstpostens.

Termine und Fristen

Keine Terminvorgabe, da die Gewährung der besonderen Bedarfszuweisungen von Amts wegen erfolgt.

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Finanzangelegenheiten

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