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Förderung Sanierung Fahrradparken

Die Nachrüstung älterer Gebäude mit überdachten, radfreundlichen Fahrradständern wird vom Bund bis Februar 2024 gefördert. Das Land Vorarlberg legt nochmals bis zu 100€ pro Abstellplatz dazu!

Radabstellanlage

Das Land Vorarlberg unterstützt alle Abstellplätze, die in hoher Qualität neu errichtet werden, und die zu einem Gebäude gehören, das vor 2012 errichtet wurde. Gemeinden, Betriebe und Vereine können bis zu 100€ Unterstützung pro Abstellplatz durch das Land Vorarlberg beantragen. Voraussetzung ist eine bestätigte Förderung des Bundes. Einreichungen beim Bund sind noch bis zum 29.02.2024, 14:00 Uhr möglich! 

 

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung und Nachweis der Bundesförderung (Weiterführende Informationen zur Bundesförderung finden Sie hier) ACHTUNG: Anträge zur Budnesförderung müssen bis zum 29.02.2024, 14:00 Uhr eingebracht werden! 
  • Foto der errichteten Anlage
  • Rechnungskopien und Zahlungsbelege zu allen eingereichten Kosten
  • Ein Nachweis des Baujahrs des Gebäudes (letztgültiger Baubescheid)

Termine und Fristen

Die Förderung gilt bis 31.12.2024.

Zur Förderung eingereicht werden können Kosten für bereits fertigstellte Projekte, die mit Fotos dokumentiert werden.

Kosten und Zahlungen

Die Förderhöhe durch das Land beträgt pro Abstellplatz 100 Euro, ist aber mit 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
 

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage ist die Richtlinien über die Förderung zur Nachrüstung mit überdachten Fahrradabstellanlagen des Landes Vorarlberg in der von der Landesregierung am 31.05.2024 beschlossenen Fassung.

Ablauf und Ergebnis

Bei positiver Prüfung wird eine Förderbestätigung gleichzeitig mit einer Anweisung zur Auszahlung ausgestellt.

Voraussetzungen

  • Grundvoraussetzung ist eine Förderzusage des Bundes. Klicken Sie hier für weiterführende Informationen zur Bundesförderung.
  • Förderfähig sind Investitionen zur Errichtung von überdachten Radabstellanlagen, die außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums (Straßengrundstück gemäß Grundstückskataster) errichtet werden.
  • Fahrräder müssen in abgesperrten Räumen oder einzelnen Boxen abstellbar oder am Rahmen versperrbar sein.
  • Nicht förderbar sind u.a. reine Vorderradhalterungen oder Lenkerhalterungen.
  • Maximal können Abstellplätze für bis zu 100 Fahrräder gefördert werden.
  • Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften.

Letzte Aktualisierung

01.06.2022

Kontaktdaten

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Standortanschrift: Widnau 12, 6800 Feldkirch

T +43 5574 511 27299

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