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Lebensmittelnahversorgung - Förderung

N ä h e r e   E r l ä u t e r u n g :
Gefördert werden:
1. Investitionen zur Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung oder Modernisierung von Betrieben

F ö r d e r u n g s a u s m a ß :
1. 30 %iger Zuschuss für Investitionen in bewegliches Anlagevermögen und in bauliche Maßnahmen (für Investitionen von je max. EUR 250.000,--)

F ö r d e r u n g s k r e i s :
Gemeinden, soweit diese Investitionen zur Sicherung der Nahversorgung tätigen

A n t r a g s t e l l u n g :             
Die Anträge können jederzeit mit den aufgelegten Formularen und den erforderlichen Beilagen vor Inangriffnahme des Projektes beim Amt der Vbg. Landesregierung eingebracht werden.

Kontaktdaten

Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 26105

F +43 5574 511 926195

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Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.