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Film, Kino, Video Förderung

Fördermodelle:

Grundsätzlich folgt die Filmförderung des Landes Vorarlberg konzeptionell verschiedenen Ansätzen. Gefördert werden einerseits Kultur- und Kunstprojekte - kulturell relevante Kleinprojekte der Sparte Film oder Kunstprojekte mit filmischem Schwerpunkt -, Kulturveranstalter bei der Durchführung von Wettbewerben und Festivals sowie andererseits die Arbeit der Filmclubs (Programmkino).

Parallel dazu unterstützt das Land Vorarlberg in einer separaten Förderschiene die Vorarlberger Kleinkinobetreiber. Erklärtes Ziel dieser Förderung ist es, die kleinen Kinoanbieter zu erhalten. Förderpraxis: Einmal im Jahr diskutiert die Kunstkommission Film den Verteilungsschlüssel der Fördermittel für die Kleinkinoförderung. Indikatoren für die Beurteilung  sind die Zahl und die Vielfalt der Filme, das Strategiepapier und strategische Schwerpunktsetzungen, die Bandbreite der Vermittlungsarbeit, der Stellenwert des österreichischen Films und die inhaltliche Zusammenarbeit mit den Filmclubs.

Filmförderung Kultur – Wirtschaft – Tourismus 

Neben diesen etablierten Förderinstrumenten wurde auf Anregung vom Filmwerk Vorarlberg – einer Qualitätsgemeinschaft von Film- und Musikschaffenden – gemeinsam mit Vertretern der Wirtschaft, des Tourismus und der Kultur die Vorarlberger Filmförderung erweitert. Eingerichtet wurde von Seiten des Landes ein separater Filmfördertopf, mit dem speziell Filme gefördert werden, die Vorarlberg als Kultur-, Wirtschafts- oder Tourismusstandort thematisieren.

Qualitätssicherung und Transparenz - Kunstkommissionen, Kulturbeirat, Kulturbericht

Um ein hohes Niveau der Kunst- und Kulturförderung zu gewährleisten, beraten in den meisten Kultursparten Kunstkommissionen die Entscheidungsträger. Mit den darin bestellten Expertinnen und Experten der Kulturszene wird die Partizipation gelebt und die Fachkompetenz gesichert. Zusätzlich berät ein ehrenamtlich bestellter Kulturbeirat des Landes die Kulturabteilung zu wichtigen Fragen der strategischen Ausrichtung. Über die Arbeit der Kunstkommissionen finden Sie weitere Informationen im angehängten Leitfaden (PDF, 236 KB). Zur Information aller Interessierten erstellt die Kulturabteilung jährlich einen Kulturbericht. Darin wird im Sinne der Transparenz über die Vergabe aller öffentlichen Mittel aus dem Kulturbudget berichtet.

Erforderliche Unterlagen

vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen

Termine und Fristen

Viermal pro Jahr trifft sich die Kunstkommission, um die eingereichten Projekte zu bewerten. So ergeben sich folgende Einreichfristen:

Termine 2024

11. Februar 2024

12. Mai 2024

11. August 2024

03. November 2024

Rechtsgrundlagen

Kulturförderungsgesetz

Kunstförderrichtlinie

Filmförderrichtlinie

Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)

Kontaktdaten

Kultur

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Römerstraße 24, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22305

F +43 5574 511 922395

kultur@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.