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Festpunkt versetzen

Vermessungspunkt durch Bauarbeiten gefährdet. Was ist zu tun?

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) unterhält in ganz Österreich ein Festpunktfeld. Diese Punkte mit amtlichen Koordinaten dienen  als  Ausgangspunkte für Vermessungen. Sie können unterschiedlich vermarkt sein: Granitsteine, Schlagmarken (Metall), Betonsockel, Metallbolzen, etc. Ein rot-weiß-roter Holzpflock mit Nummernplakette  weist auf den Festpunkt hin.

Ist ein solcher Festpunkt durch Bauarbeiten gefährdet, so ist dies dem zuständigen Bundesvermessungsamt zu melden, welches dann die erforderliche Versetzung fachgerecht vornimmt. Eine mutwillige Beschädigung des Festpunktes ist strafbar!

Vermessungsamt Bregenz (Bregenzerwald, Unterland bis einschließlich Hohenems): 05574 42749

Vermessungsamt Bludenz (Oberland ab Altach inkl. Gr. Walsertal): 05552 62267

Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation (LVG) ist dafür nicht zuständig. Infos zu anderen Punkttypen (Grenzpunkte, Messpunkte) finden Sie hier.

Kontaktdaten

Landesamt für Vermessung und Geoinformation

Postanschrift: Johannitergasse 6, 6800 Feldkirch

Standortanschrift: Johannitergasse 6, 6800 Feldkirch

T +43 5522 75482

F +43 5522 754826

landesvermessungsamt@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.