Asset-Herausgeber

Zurück Europäische landwirtschaftliche Direktzahlungen

Europäische landwirtschaftliche Direktzahlungen

Die gemeinsame Agrarpolitik ist charakterisiert durch zwei Säulen.
Die Säule 1 mit dem zugeordneten EAGFL-Fonds für Direktzahlungen und der Säule 2, der ländlichen Entwicklung, mit dem zugeordneten ELER-Fonds.

Das Ziel der GAP 2020 ist die Harmonisierung der Beihilfensätze zwischen den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten sowie die nationale Harmonisierung der Beihilfensätze. Aus diesem Grund musste Österreich, wie auch die anderen EU-Länder, in der 1. Säule bei den DZ das bisherige Zahlungssystem auf ein sogenanntes „Regionalmodell“ umstellen.

Die Prämien werden nur aktiven Landwirtinnen und Landwirten gewährt. Seit dem Antragsjahr 2015 wird die Basisprämie von Großbetrieben gekürzt. In Österreich bedeutet das, dass Basisprämienbeträge über 150.000,-- Euro (etwaige Lohnkosten werden gegenverrechnet) gänzlich gestrichen werden. Das Regionalmodell in Österreich sieht vor, dass je Hektar beihilfefähiger Fläche eine Basisprämie gewährt wird. Aufbauend auf dieser wird die Erbringung von besonderen Umweltleistungen bei Einhaltung der „Greening-Anforderungen“ mit einer Greening-Prämie abgegolten. Eine weitere finanzielle Unterstützung in Form einer zusätzlichen Flächenzahlung bekommen Junglandwirtinnen und Junglandwirte. Kleinerzeuger profitieren in der 1. Säule von vereinfachten Förderungsvoraussetzungen.

Für bestimme Sektoren können unter speziellen Bedingungen gekoppelte Stützungen gewährt werden.

Als Förderungsvoraussetzung für all diese Maßnahmen gilt die Einhaltung einer anderweitigen Verpflichtung (Cross Compliance). Als Mindestvoraussetzung für den Erhalt der Direktzahlungen gelten die Voraussetzungen, dass mindestens 1,5 Hektar beihilfefähige Fläche oder 150,-- Euro gekoppelte Zahlung beantragt werden und dass auf den landwirtschaftlichen Betriebsflächen die Mindestbewirtschaftungsauflagen erfüllt werden.

Österreich stehen jährlich maximal rund 692 Millionen Euro für die Direktzahlungen zur Verfügung.

Direktzahlungen

Die reformierte Gemeinsame Agrarpolitik (GAP 2020) ist mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten. Mit dieser Reform der GAP wurden die Direktzahlungen (DZ) stärker auf bestimmte Maßnahmen ausgerichtet, insbesondere auf den Klima- und Umweltschutz, Gebiete und Begünstigte. Weiterführende Informationen: https://www.bmnt.gv.at/land/direktzahlungen/DZ_Architektur.html

Kontaktdaten

Landwirtschaft und ländlicher Raum

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 25105

F +43 5574 511 925195

landwirtschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.