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Erklärung zu Barrierefreiheit für das Land Vorarlberg

Das Land Vorarlberg ist bemüht, die von ihm betriebene Website im Einklang mit dem Antidiskiminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.vorarlberg.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:
 

Diese Website ist mit den Anforderungen gemäß Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1  sowie WCAG 2.0 auf Conformance Level AA (diese Prüfkriterien sind referenziert in der Europäischen Norm EN 301 549) vereinbar. Die Barrierefreiheit wurde überprüft durch eine tatsächliche Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Eine weitere Grundlage bildet das Antidiskriminierungsgesetz, LGBl.Nr. 17/2005, in der Fassung LGBl.Nr. 49/2008, Nr. 91/2012, Nr. 46/2014, Nr. 16/2017 und Nr. 8/2019. Der XXX. Vorarlberger Landtag hat in seiner 5. Sitzung im Jahr 2019, am 5. Juni, das in der Regierungsvorlage, Beilage 57/2019, enthaltene Gesetz einstimmig beschlossen.

Nicht barrierefreie Inhalte:
1. Vorarlberg Atlas (GIS): Der Vorarlberg Atlas ist ein webbasierter GIS-Viewer, mit dem die GIS Daten des Landes Vorarlberg betrachtet, abgefragt und ausgedruckt werden kann. http://vogis.cnv.at/atlas/init.aspx?karte=planung_und_kataster

2. Vorarlberg Atlas Mobil: Der Vorarlberg Atlas Mobil (http://www.vorarlberg.at/atlasmobil) wurde als Ergänzung zum Vorarlberg Atlas für mobile Endgeräte entwickelt. Überaus praktisch ist die Ortungsmöglichkeit für unterwegs.

Die angeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: Siehe Ausnahmen laut der zugrundeliegenden EU-Richtlinie.

Erstellung dieser Erklärung:
Diese Erklärung wurde am 2. August 2019  erstellt. Die Einschätzung basiert auf mehrfachen Tests durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Feedback und Kontaktangaben:
 

Wir wollen erreichen, dass alle Menschen unsere Angebote auf unserer Website ohne Barrieren nutzen können.
Ihre erste Ansprechperson für barrierefreie Zugänglichkeit im Landesportal ist der Webmaster. Wenn Sie dabei Mängel feststellen und melden wollen, schicken Sie uns ein Mail an webmaster@vorarlberg.at oder rufen Sie uns an unter +43 5574 5110

Wenn Sie Informationen über Inhalte einholen wollen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind, können Sie uns ebenfalls ein Mail an webmaster@vorarlberg.at schicken. Oder uns anrufen unter  +43 5574 5110

Durchsetzungsverfahren:
 

Wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde, können Sie bei der Vorarlberger Volksanwaltschaft Beschwerde über die mangelnde Barrierefreiheit erheben. Nähere Informationen zum Durchsetzungsverfahren finden Sie unter:

Internet: www.landesvolksanwalt.at
E-Mail: buero@landesvolksanwalt.at
T +43 5574 47027