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Elementarschäden – Gewährung von Beihilfen

Auf der Grundlage des Bundes-Katastrophenfondsgesetzes und der Landes-Elementarschadensrichtlinien können natürliche und juristische Personen sowie Gemeinden für die Beseitigung von Elementarschäden an Grundstücken, Gebäuden, Bringungs- sowie Wasser- und Energieversorgungsanlagen Beihilfen erhalten.

Elementarschäden im Sinne der geltenden Richtlinien sind alle unvorhersehbaren und unabwendbaren Beschädigungen und Zerstörungen von Grundstücken, Bauwerken, baulichen Anlagen samt Inventar und von sonstigen Anlagen wie Bringungs-, Wasser- und Energieversorgungsanlagen, technischen Anlagen, Maschinen und Geräten und von Fahrzeugen. 

Wie Sie zur Beihilfe kommen
Ansuchen sind mit den Formularen (siehe Downloads), rechtzeitig vor Schadensbehebung, bis spätestens sechs Monate nach Schadenseintritt unter Angabe des Datums des Schadenseintrittes sowie der Art und des Umfanges des Schadens bei der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum einzubringen.
Anschließend erfolgt eine Begutachtung durch die Fachexperten der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum. Nach Vorlage der Wiederherstellungskosten wird die Beihilfe auf der Grundlage eines Beschlusses der Vorarlberger Landesregierung und nach Maßgabe vorhandener Mittel ausbezahlt.

Kontaktdaten

Landwirtschaft und ländlicher Raum

Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 25105

F +43 5574 511 925195

landwirtschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.