Elektrizität - Betrieb eines Verteilernetzes (Erteilung einer Konzession)
Betrieb eines Verteilernetzes (Erteilung einer Konzession)
Der Betrieb eines Verteilernetzes bedarf einer Konzession. Diese berechtigt zum Netzbetrieb innerhalb eines örtlich umschriebenen bestimmten Gebietes. (Konzession gemäß § 36 Gesetz über die Erzeugung, Übertragung und Verteilung von elektrischer Energie (Elektrizitätswirtschaftsgesetz), StF: LGBl.Nr. 59/2003
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind geeignete Unterlagen anzuschließen, aus welchen ersehen werden kann, ob die in den §§ 37 und 37a festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Weiters ist ein Plan des vom Verteilernetz abzudeckenden Gebietes in zweifacher Ausfertigung sowie eine Beschreibung über Art und Umfang der Versorgung anzuschließen.
Termine und Fristen
Im Bescheid über die Erteilung der Konzession ist eine Frist festzusetzen, innerhalb der der Betrieb des Verteilernetzes aufzunehmen ist. Diese Frist darf nicht kürzer als sechs Monate und nicht länger als zwei Jahre sein. Sie kann von der Behörde verlängert werden, wenn die Planungs- oder Bauarbeiten dies erfordern.
Kosten und Zahlungen
- Verwaltungsabgaben aufgrund der Landesverwaltungsabgabenverordnung, LGBl.Nr. 78/2014 idgF (TP 32);
- Gebühren nach dem Gebührengesetz (§ 14 TP 5 und Gebührengesetz, BGBl. Nr. 267/1957 idgF)
Online-Formulare
Rechtsgrundlagen
§§ 36 – 39 Gesetz über die Erzeugung, Übertragung und Verteilung von elektrischer Energie (Elektrizitätswirtschaftsgesetz), StF: LGBl.Nr. 59/2003 idgF
Ablauf und Ergebnis
Die Erteilung der Konzession ist bei der Behörde (Landesregierung) schriftlich zu beantragen.
Im Verfahren zur Erteilung der Konzession kommt neben dem Konzessionswerber den Betreibern von Verteilernetzen, die für das vorgesehene Gebiet eine Konzession besitzen, Parteistellung zu. Die im vom Verteilernetz abzudeckenden Gebiet liegenden Gemeinden sind vor Erteilung der Konzession zu hören
Über einen Antrag auf Erteilung der Konzession ist mit schriftlichem Bescheid zu entscheiden.
Voraussetzungen
Die Konzession ist unter Bedingungen, mit Beschränkungen oder Auflagen zu erteilen, wenn nachfolgende Voraussetzungen nur bei Erfüllung dieser Bedingungen und bei Einhaltung dieser Beschränkungen und Auflagen gesichert sind.
Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung der Konzession (§ 37 Elektrizitätswirtschaftsgesetz)
Die Konzession darf nur erteilt werden, wenn
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Die Erteilung der Konzession setzt voraus, dass der Konzessionswerber
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Besondere Konzessionsvoraussetzungen (37a Elektrizitätswirtschaftsgesetz)
Einem Konzessionswerber, der zu einem vertikal integrierten Unternehmen gehört und an dessen Verteilernetz mindestens 100.000 Kunden angeschlossen werden, darf die Konzession nur erteilt werden, wenn er überdies zumindest hinsichtlich seiner Rechtsform, Organisation und Entscheidungsgewalt unabhängig von den übrigen Tätigkeitsbereichen ist, die nicht mit der Verteilung zusammenhängen.
Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit nach Abs. 1 muss insbesondere gewährleistet sein, dass
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Zuständige Stelle
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. VIb-Wirtschaftsrecht
Authentifizierung und Signatur
Eine Authentifizierung/Signatur ist nicht notwendig.
Rechtsbehelfe
Gegen einen Bescheid ist eine Beschwerde zulässig. Die Beschwerde ist binnen vier Wochen bei der Behörde schriftlich einzubringen, die den Bescheid erlassen hat. Die Frist beginnt mit der erfolgten Zustellung der schriftlichen Ausfertigung bzw. im Fall der mündlichen Verkündung mit dieser.
Die Beschwerde hat weiters den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, sowie die belangte Behörde, die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, das Begehren sowie die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist, zu enthalten. Eine Beschwerde ist nicht mehr zulässig, wenn nach der Zustellung oder Verkündung des Bescheids von der Partei ausdrücklich auf die Beschwerde verzichtet wurde.
Im Übrigen enthält jeder Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung, die die Information enthält, bei welcher Behörde und innerhalb welcher Frist das Rechtsmittel eingebracht werden muss.
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Letzte Aktualisierung
19.01.2021
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