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Einspruch gegen eine Strafverfügung im Verwaltungsstrafverfahren

Gegen eine Strafverfügung können Sie einen Einspruch erheben. Den Einspruch müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung einbringen. Er kann mündlich oder schriftlich (per Post, Fax, E-Mail), nicht jedoch telefonisch, bei der Bezirkshauptmannschaft, die die Strafverfügung erlassen hat, eingebracht werden. Die Frist kann nicht verlängert werden.

Mit dem Einspruch wird die Strafverfügung gegenstandslos, die Strafe müssen Sie vorerst nicht bezahlen. 

Über den Einspruch entscheidet die Bezirkshauptmannschaft. Wenn sie dem Einspruch nicht stattgibt und das Verfahren nicht einstellt, leitet sie ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren ein. Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn das ordentliche Verfahren zu einer Strafe führt, zusätzlich zur Strafe Verfahrenskosten in Höhe von 10% des Strafbetrages, mindestens aber € 10 bezahlen müssen.  

Weitere Informationen siehe unter https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991267.html

Kontaktdaten

Bezirkshauptmannschaft Bludenz - Strafsachen

Postanschrift: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz

Standortanschrift: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz

T +43 5552 6136 51111

F +43 5574 511 951095

bhbludenz@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Strafsachen

Postanschrift: Bahnhofstraße 41, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Bahnhofstraße 41, 6900 Bregenz

T +43 5574 4951 52115

F +43 5574 511 952095

bhbregenz@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung

Bezirkshauptmannschaft Dornbirn - Strafsachen

Postanschrift: Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn

Standortanschrift: Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn

T +43 5572 308 53116

F +43 5574 511 953095

bhdornbirn@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Feldkirch - Strafsachen

Postanschrift: Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch

Standortanschrift: Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch

T +43 5522 3591 54116

F +43 5574 511 954095

bhfeldkirch@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr