Einspruch gegen eine Strafverfügung im Verwaltungsstrafverfahren
Gegen eine Strafverfügung können Sie einen Einspruch erheben. Den Einspruch müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung einbringen. Er kann mündlich oder schriftlich (per Post, Fax, E-Mail), nicht jedoch telefonisch, bei der Bezirkshauptmannschaft, die die Strafverfügung erlassen hat, eingebracht werden. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Mit dem Einspruch wird die Strafverfügung gegenstandslos, die Strafe müssen Sie vorerst nicht bezahlen.
Über den Einspruch entscheidet die Bezirkshauptmannschaft. Wenn sie dem Einspruch nicht stattgibt und das Verfahren nicht einstellt, leitet sie ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren ein. Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn das ordentliche Verfahren zu einer Strafe führt, zusätzlich zur Strafe Verfahrenskosten in Höhe von 10% des Strafbetrages, mindestens aber € 10 bezahlen müssen.
Weitere Informationen siehe unter https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991267.html
Kontaktdaten
Bezirkshauptmannschaft Bludenz - Strafsachen
Postanschrift: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
Standortanschrift: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
T +43 5552 6136 51111
F +43 5574 511 951095
Kundenverkehr:
nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Strafsachen
Postanschrift: Bahnhofstraße 41, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Bahnhofstraße 41, 6900 Bregenz
T +43 5574 4951 52115
F +43 5574 511 952095
Kundenverkehr:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Bezirkshauptmannschaft Dornbirn - Strafsachen
Postanschrift: Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn
Standortanschrift: Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn
T +43 5572 308 53116
F +43 5574 511 953095
Kundenverkehr:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Bezirkshauptmannschaft Feldkirch - Strafsachen
Postanschrift: Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch
Standortanschrift: Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch
T +43 5522 3591 54116
F +43 5574 511 954095
Kundenverkehr:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr