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EDV-Ausstattung für Pflichtschulen - Besondere Bedarfszuweisungen

Gefördert wird die EDV-Ausstattung für den Schulunterricht an Pflichtschulen (EDV-Hardware, Verkabelung, Netzwerkkomponenten, Internetanschlüsse, Server, Drucker, Datenprojektoren, interaktive Tafeln, usw.).

Abhängig von der Finanzkraft und der Einwohnerzahl der Gemeinde beträgt die Förderung zwischen 23 und 45 Prozent der anerkannten Kosten. Nicht förderbar sind die Kosten für die Anschaffung des EDV-Mobiliars (wie z.B. Tische und Stühle); ebenso können auch EDV-Software-Kosten nicht gefördert werden. Die Förderaktion ist bis zum 31.12.2025 befristet.

 

Gruppe Schüler beim E-Learning am PC

Erforderliche Unterlagen

  • Formlose Förderanträge in Form einer Kostenaufstellung (Muster)
    (Die Kostenaufstellung hat das Haushaltsjahr, den Tag der Zahlung oder der Verbuchung, die Belegnummer der Verbuchung im Gemeindehaushalt, die Rechnungsnummer, den Zahlungsempfänger, den genauen Zahlungszweck und den bezahlten Betrag zu enthalten.)
  • Bestätigungsformular
  • Bestellbestätigung des ÖBS-Shops (oder Rechnungskopie mit entsprechendem Vermerk) 
  • Bei der Anschaffung von Tablets/iPads für die Primarschulen: Bestätigtes Formular über die Prüfung der schulischen Voraussetzungen

Termine und Fristen

Formlose Ansuchen um Förderauszahlung (Besondere Bedarfszuweisungen) können nach dem getätigten Aufwand ohne Terminvorgabe jederzeit gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Grundsatzbeschluss der Vorarlberger Landesregierung

Voraussetzungen

Neben den Kosten für die Verkabelung, passiven und aktiven Netzkomponenten (für welche die Betreuung dieser aktiven Hardwarekomponenten nicht dem IT-Betreuer der Schule obliegt) und Internetanschlüsse wird nur EDV-Hardware gefördert, die über Ausschreibungen bzw. aus der Produktpalette des Umweltverbandes (ÖBS = Ökologisches Beschaffungsservice) angeschafft wird.

Zusätzliche Informationen

Anschaffung von interaktiven Schultafeln („Boards“ / “Displays“)

Die Anschaffung von interaktiven Schultafeln („Boards“ / “Displays“) wird – genauso wie die sonstige Anschaffung von EDV-Ausstattung (Hardware) – direkt nach der getätigten Investition gefördert. Dadurch ist es den Schulerhaltern möglich, ihre Pflichtschulen sukzessive mit den interaktiven Schultafeln („Boards“ / “Displays“) auszustatten und sogleich die Förderung zu beantragen. 

 

Anschaffung von Tablets/iPads für die Primarstufe

Im Rahmen des Digitalisierungspakets für Schulen unterstützt das Land Vorarlberg die Anschaffung von Tablets/iPads durch die Schulerhalter.

Die Prüfung der schulischen Voraussetzungen erfolgt über ein Formular. Das ausgefüllte Formular ist an den/die zuständige/n Schulqualitätsmanager/in zur Bestätigung zu übermitteln. Die Rückmeldung erfolgt über das Formular an die Schule und die Bildungsdirektion.

Wenn der Schulerhalter der Anschaffung und Finanzierung der Geräte zustimmt, dann bestellt dieser die Geräte über den ÖBS-Shop. Die Abwicklung der Förderung erfolgt wie bei anderen Hardware-Anschaffungen über die Finanzabteilung des Landes. Die Geräte sind im Eigentum des Schulerhalters und für den Einsatz an der Schule bestimmt. Sie verbleiben am Schulstandort.

Weitere Informationen zur Anschaffung von Tablets/iPads für die Primarstufe finden Sie hier.

Kontaktdaten

Finanzangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 23105

F +43 5574 511 923195

finanzen@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.