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Corona-Virus: Wie unterstützt die Europäische Union die Wirtschaft?

Unternehmen waren bzw. sind von den Schließungs- und Beschränkungsmaßnahmen stark betroffen. Zur Bewältigung der Coronakrise hat die EU-Kommission umfassende wirtschaftspolitische Maßnahmen ergriffen. Dies umfasst die Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronakrise, die Öffnung des EU-Solidaritätsfonds für Gesundheitskrisen, die Lockerung der beihilfenrechtlichen Vorschriften sowie den Vorschlag für ein temporäres Solidaritätsinstrument SURE.

Welches Ziel verfolgt die EU-Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronakrise?

Mit der Investitionsinitiative (Corona Response Investment Initiative – CRII) wurden Liqui­di­täts­­­reserven im Umfang von 37 Mrd. € aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) mobilisiert, um die Mitgliedstaaten finanziell zu unterstützen. Durch die bereits be­schlos­sene Verordnung zu CRII können durch das Corona-Virus verursachte Ausgaben im Rahmen der Struktur­fonds gefördert werden. Der Europäische Fonds für regionale Ent­wicklung (EFRE) und der Europäische Sozialfonds (ESF) können für Investitionen in das Ge­sund­­heitssystem eingesetzt, mit dem EFRE Unternehmen bei der Bewältigung finanzieller Eng­pässe unterstützt oder durch den ESF vorübergehende nationale Kurzarbeitsregelungen kofinanziert werden.

Zugang zum Solidaritätsfonds der Europäischen Union

Bisher hat der EU-Solidaritätsfonds durch Naturkatastrophen verursachte Schäden fin­anziert. Nunmehr wurden Krisen der öffentlichen Gesund­heit durch eine Änderung der EU-Solidaritätsfondsverordnung unter die vom Fonds finanzierten Notsituationen aufge­nommen. Die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten erhalten Zugang zu einer zusätzlichen Unterstützung in Höhe von bis zu 800 Mio. €.

Erleichterungen für die Gewährung staatlicher Beihilfen

Durch eine von der Kommission erlassene und bereits überarbeitete befristete Rahmen­regelung wurden die Beihilfevorschriften gelockert – die Mitgliedstaaten sollen die Wirt­schaft infolge des Ausbruchs der Covid-19-Pandemie durch direkte oder rückzahlbare Zuschüsse bzw. Steuervorteile mit bis zu 800.000 € pro Unternehmen fördern, staatliche Garantien für Bankdarlehen oder vergünstige Darlehen gewähren oder kurzfristige Exportkredit­versicherungen zusagen können.

Die Kommission hat im Rahmen von „Eilverfahren“ verschiedenste nationale Beihilfenpakete genehmigt, so u.a. das österreichische Garantiemodell zur Unterstützung der vom Coronavirus-Ausbruch betroffenen KMU und eine österreichische Liquiditätsregelung im Ausmaß von 15 Mrd. € für Wirtschaftsfördermaßnahmen.

SURE – temporäres Solidaritätsinstrument

SURE – Support mitigating Unemployment Risks in Emergency – wurde von der Kommission Anfang April 2020 vorgeschlagen. Mit diesem temporären Solidaritätsinstrument sollen 100 Mrd. € an Darlehen für die Mitgliedstaaten bereitgestellt werden. Mit den Geldern, die prinzipiell allen Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, aber denjenigen prioritär zugutekommen sollen, die sie am dringendsten benötigen, will die Kommission Kurzarbeits­regelungen und ähnliche Maßnahmen der Mitgliedstaaten fördern. Die EU-Finanzminister haben dem Instrument SURE bereits zugestimmt.

Europäische Investitionsbank: Europäischer Fonds für strategische Investitionen

Die Kommission hat 1 Mrd. € aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) freigegeben, die als Garantie für den Europäischen Investitionsfonds (EIF) dienen wird. Der EIF gehört zur Europäischen Investitionsbank-Gruppe. Der EIF kann dadurch besondere Garantien stellen, die Banken und anderen Kreditgebern Anreize bieten, um mindestens 100.000 europäischen KMU und kleinen Mid-cap-Unternehmen, Liquidität zur Verfügung zu stellen. Es sollen dadurch Finanzmittel in Höhe von 8 Mrd. € mobilisiert werden.

Zudem haben die Euro-Finanzminister die Einrichtung eines Garantiefonds bei der EIB über 25 Mrd. € gebilligt, durch den 200 Mrd. € Darlehen für KMU ermöglicht werden sollen.

Weiteren Informationen

Einen Überblick über die Maßnahmen der Kommission im Wirtschaftsbereich finden Sie hier.

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