Corona-Virus: Wie unterstützt die Europäische Union die Wirtschaft?
Unternehmen waren bzw. sind von den Schließungs- und Beschränkungsmaßnahmen stark betroffen. Zur Bewältigung der Coronakrise hat die EU-Kommission umfassende wirtschaftspolitische Maßnahmen ergriffen. Dies umfasst die Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronakrise, die Öffnung des EU-Solidaritätsfonds für Gesundheitskrisen, die Lockerung der beihilfenrechtlichen Vorschriften sowie den Vorschlag für ein temporäres Solidaritätsinstrument SURE.
Welches Ziel verfolgt die EU-Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronakrise?
Mit der Investitionsinitiative (Corona Response Investment Initiative – CRII) wurden Liquiditätsreserven im Umfang von 37 Mrd. € aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) mobilisiert, um die Mitgliedstaaten finanziell zu unterstützen. Durch die bereits beschlossene Verordnung zu CRII können durch das Corona-Virus verursachte Ausgaben im Rahmen der Strukturfonds gefördert werden. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Sozialfonds (ESF) können für Investitionen in das Gesundheitssystem eingesetzt, mit dem EFRE Unternehmen bei der Bewältigung finanzieller Engpässe unterstützt oder durch den ESF vorübergehende nationale Kurzarbeitsregelungen kofinanziert werden.
Zugang zum Solidaritätsfonds der Europäischen Union
Bisher hat der EU-Solidaritätsfonds durch Naturkatastrophen verursachte Schäden finanziert. Nunmehr wurden Krisen der öffentlichen Gesundheit durch eine Änderung der EU-Solidaritätsfondsverordnung unter die vom Fonds finanzierten Notsituationen aufgenommen. Die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten erhalten Zugang zu einer zusätzlichen Unterstützung in Höhe von bis zu 800 Mio. €.
Erleichterungen für die Gewährung staatlicher Beihilfen
Durch eine von der Kommission erlassene und bereits überarbeitete befristete Rahmenregelung wurden die Beihilfevorschriften gelockert – die Mitgliedstaaten sollen die Wirtschaft infolge des Ausbruchs der Covid-19-Pandemie durch direkte oder rückzahlbare Zuschüsse bzw. Steuervorteile mit bis zu 800.000 € pro Unternehmen fördern, staatliche Garantien für Bankdarlehen oder vergünstige Darlehen gewähren oder kurzfristige Exportkreditversicherungen zusagen können.
Die Kommission hat im Rahmen von „Eilverfahren“ verschiedenste nationale Beihilfenpakete genehmigt, so u.a. das österreichische Garantiemodell zur Unterstützung der vom Coronavirus-Ausbruch betroffenen KMU und eine österreichische Liquiditätsregelung im Ausmaß von 15 Mrd. € für Wirtschaftsfördermaßnahmen.
SURE – temporäres Solidaritätsinstrument
SURE – Support mitigating Unemployment Risks in Emergency – wurde von der Kommission Anfang April 2020 vorgeschlagen. Mit diesem temporären Solidaritätsinstrument sollen 100 Mrd. € an Darlehen für die Mitgliedstaaten bereitgestellt werden. Mit den Geldern, die prinzipiell allen Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, aber denjenigen prioritär zugutekommen sollen, die sie am dringendsten benötigen, will die Kommission Kurzarbeitsregelungen und ähnliche Maßnahmen der Mitgliedstaaten fördern. Die EU-Finanzminister haben dem Instrument SURE bereits zugestimmt.
Europäische Investitionsbank: Europäischer Fonds für strategische Investitionen
Die Kommission hat 1 Mrd. € aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) freigegeben, die als Garantie für den Europäischen Investitionsfonds (EIF) dienen wird. Der EIF gehört zur Europäischen Investitionsbank-Gruppe. Der EIF kann dadurch besondere Garantien stellen, die Banken und anderen Kreditgebern Anreize bieten, um mindestens 100.000 europäischen KMU und kleinen Mid-cap-Unternehmen, Liquidität zur Verfügung zu stellen. Es sollen dadurch Finanzmittel in Höhe von 8 Mrd. € mobilisiert werden.
Zudem haben die Euro-Finanzminister die Einrichtung eines Garantiefonds bei der EIB über 25 Mrd. € gebilligt, durch den 200 Mrd. € Darlehen für KMU ermöglicht werden sollen.
Weiteren Informationen
Einen Überblick über die Maßnahmen der Kommission im Wirtschaftsbereich finden Sie hier.
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