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Corona-Virus: Was tut die Europäische Union im Gesundheitsbereich?

Für die Gesundheitspolitik sind in erster Linie die Mitgliedstaaten zuständig, die Europäische Union „ergänzt“ die Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Der Beschluss zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren regelt die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission für Situationen wie die derzeitige, ermöglicht Informationsaustausch und Koordinierung von Vorsorge- und Gegenmaßnahmen.

ECDC unterstützt Kommission und Mitgliedstaaten

Unterstützt werden Kommission und Mitgliedstaaten bei ihren gemäß Be­schluss zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren erfolgenden Koordinierungs­aktivitäten u.a. von dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), und zwar im Hinblick auf Risikobewertungen, Falldefinitionen für die Diagnose und einheitliche Meldung von Verdachtsfällen und bestätigten Fällen, Infektionsprävention und -kontrolle in Gesund­heitseinrichtungen, aktualisierte Informationen zu Therapeutika und Impfstoffen.

Koordination der Testungen, der sozialen Maßnahmen und der „Exit-Strategie“

So hat die Europäische Kommission z. B. Empfehlungen für soziale Maß­nahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus, einen Leitfaden für nationale Corona-Teststrategien und Leitlinien für Corona-Testungen angenommen. Sie wurden gemeinsam mit dem neuen Experten­gremium aus Epidemiologen und Virologen, das von der Kommission im Zusammenhang mit der Corona-Krise eingesetzt wurde, ausgearbeitet.

Durch Anfang April 2020 vorgelegte Leitlinien will die Kommission die grenz­überschreitende Soforthilfe im Gesundheitswesen koordinieren, Angebot und Nachfrage sollen z. B. im Hinblick auf die Aufnahme von Patienten/innen u.a. zur Intensivpflege und auf die Zurverfügungstellung von medizinischem Personal abgestimmt werden.

Die Aufhebung der infolge der Ausbreitung des Corona-Virus getroffenen Eindämmungs­maßnahmen soll koordiniert erfolgen. Deshalb hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für einen europäischen Ausstiegsfahrplan vorgelegt. Dieser enthält konkrete Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, wie eine schrittweise Vorgangsweise, ein koordiniertes Vorgehen an den Binnengrenzen etc.

Freier Binnenmarkt für medizinische Ausrüstung, Kontrolle der Drittstaaten-Ausfuhr

Um die Versorgung mit medizi­ni­scher Aus­rüstung in der EU sicherzustellen, bedürfen Ausfuhren von Schutzaus­rüs­tung in Drittstaaten gemäß einer im Eilverfahren beschlos­sen­enDurchführungsver­ordnung einer Genehmigung durch die EU-Mitgliedstaaten. Dem­gegen­über dürfen innerhalb des EU-Binnenmarkts keine Beschränkungen eingeführt werden – Deutsch­land hat z. B. sein Export­verbot für medizinische Güter innerhalb der EU auf Inter­ven­­tion der Kommission aufgehoben. Die Einfuhr von Medizinprodukten und Schutzaus­rüs­tun­gen aus Drittländern wurde vorübergehend von Zöllen und Mehrwertsteuer befreit.

Gemeinsame Beschaffung, Steigerung der Produktion von medizinischer Ausrüstung

Medizinische Ausrüstung, wie Diagnose-Kits und Beatmungsgeräte sowie persönliche Schutzaus­rüs­tung wie Atem­masken sind knapp. Die Europäische Kommission hat daher mit den Mitgliedstaaten gemeinsame Beschaffungen eingeleitet. Zudem legt die Kom­mission selbst im Rahmen der Notfall-Reserve rescEU einen strateg­ischen Vorrat an medizinischen Ausrüstungen an.

Notwendig ist es aber auch, die Produktionskapazitäten in der Europäischen Union zu steigern: hier unterstützt die Kommission z.B. die Unternehmen bei der Einhaltung der dafür einzuhaltenden Normen, indem diese kostenlos zur Verfügung gestellt werden bzw. wurden neue Normen erlassen, die schnellere Konformitätsbewertungsverfahren ermöglichen.

Mobiles App zur Kontaktnachverfolgung

Die Europäische Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von Mobil-Apps bzw. von deren Nutzung bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie. Kommission und Mitgliedstaaten erstellen zusammen ein EU-Instrumentarium zur Nutzung von Mobil-Apps, ebenso wie Leitlinien für den Datenschutz in diesem Kontext. Das EU-Instrumentarium soll den Mitgliedstaa­ten eine praktische Orientierungshilfe mit grundlegenden Anforderungen an diese Apps bieten und dadurch eine abgestimmte Anwendung dieser Apps in EU-Mitgliedstaaten sicherstellen.

Weiteren Informationen

Einen Überblick über die Maßnahmen der Kommission im Gesundheitsbereich finden Sie hier.

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