Corona-Virus und die Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Währungsunion
19 EU-Mitgliedstaaten gehören dem Euroraum an. Für sie legt die Europäische Zentralbank (EZB) eine einheitliche Währungspolitik fest, ergänzt durch koordinierte wirtschaftspolitische Maßnahmen. Sie befinden sich also in der Wirtschafts- und Wäh-rungsunion (WWU). Finanzielle Schwierigkeiten in einem Mitgliedstaat können erheb-liche Auswirkungen auf die makrofinanzielle Situation in den anderen Staaten des Euro-Währungsgebiets haben – wir erinnern uns an die Finanzkrise und die Auswirkungen, besonders auf Griechenland, Spanien, Portugal und Irland.
Maßnahmen der Europäischen Zentralbank
Um die wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 einzudämmen, hat die Europäische Zentralbank (EZB) bereits am 12. März 2020 beschlossen, bis Jahresende 120 Mrd. € in zusätzliche Anleihekäufe zu investieren. Zusätzlich hat die EZB am 19. März 2020 ein neues Pandemie-Notfallankaufsprogramm (Pandemic Emergency Purchase Program – PEPP) mit einem Gesamtumfang von 750 Mrd. € aufgelegt. Dieses soll mindestens bis Jahresende laufen, könnte noch aufgestockt werden.
Ziel der Maßnahmen ist es, die Banken zu unterstützen, den Unternehmen weiter Kredite zukommen zu lassen und ihre Liquidität sicherzustellen. Dadurch wird der Euro stabilisiert.
Flexibilität im Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt
Die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion ist wichtig, dafür sind solide öffentliche Finanzen notwendig. Normalerweise sind laut Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) nicht mehr als 3% des BIP Neuverschuldung der Staaten pro Jahr zulässig.
Nun haben viele Staaten große Hilfspakete „geschnürt“. Das wird die Staatsverschuldungen 2020 nach oben treiben. Die Kommission hat deshalb beschlossen, die im SWP mögliche Flexibilität anzuwenden – die Ausbreitung von Covid-19 ist ein außergewöhnliches Ereignis, das den Mitgliedstaaten erlaubt, zeitlich begrenzt von den strengen Vorschriften zur Staatsverschuldung abzuweichen.
Nutzung des Euro-Rettungsfonds
Zur Wahrung der Finanzstabilität im Euroraum können auch finanzielle Unterstützungen einzelner Mitgliedstaaten erforderlich werden. Im Zusammenhang mit der Finanz- und Staatsschuldenkrise Ende 2008 /2009 wurden von den Euro-Mitgliedstaaten ein Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)-Euro Rettungsfonds eingerichtet. Er kann Darlehen vergeben. Diese werden durch die Anleihen des ESM auf den Finanzmärkten finanziert. Die Euro-Finanzminister haben Anfang April 2020 beschlossen, im Rahmen dieses Euro-Rettungsfonds ESM vorsorgliche Kreditlinien in der Höhe von 240 Mrd. € einzurichten. Diese Mittel stehen allen Euro-Mitgliedern für die Finanzierung der direkten und indirekten Gesundheitskosten aufgrund von Covid-19 zur Verfügung.
Zudem einigten sich die Euro-Finanzminister auch auf die Schaffung eines Wiederaufbaufonds (Recovery Fund). Zur Finanzierung dieses Fonds gab es jedoch eine klaren Vorstellungen. Einige Mitgliedstaaten vertreten die Auffassung, dass diese durch eine gemeinsame Emission von Schulden erreicht werden sollte (sog. Euro- oder Corona-Bonds). Andere Mitgliedstaaten sind der Ansicht, dass alternative Wege gefunden werden sollten.
Zum Weiterlesen
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Allgemeine Informationen zur Wirtschafts- und Währungsunion
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Makroökonomische Vorausschau der EZB: ECB-Eurosystem, ECB staff macroeconmic projections for the euro area
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Einschätzung der aktuellen Lage: Bayer, EU-Wirtschaftspolitik in Zeiten der Corona-Krise, ÖGfE Policy Brief
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