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Corona-Virus und die Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Währungsunion

19 EU-Mitgliedstaaten gehören dem Euroraum an. Für sie legt die Europäische Zentralbank (EZB) eine einheitliche Währungspolitik fest, ergänzt durch koordinierte wirtschaftspolitische Maßnahmen. Sie befinden sich also in der Wirtschafts- und Wäh-rungsunion (WWU). Finanzielle Schwierigkeiten in einem Mitgliedstaat können erheb-liche Auswirkungen auf die makrofinanzielle Situation in den anderen Staaten des Euro-Währungsgebiets haben – wir erinnern uns an die Finanzkrise und die Auswirkungen, besonders auf Griechenland, Spanien, Portugal und Irland.

Maßnahmen der Europäischen Zentralbank

Um die wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 einzudämmen, hat die Europäische Zentralbank (EZB) bereits am 12. März 2020 beschlossen, bis Jahresende 120 Mrd. € in zusätzliche An­leihe­käufe zu investieren. Zu­sätz­lich hat die EZB am 19. März 2020 ein neues Pan­de­mie-Notfallankaufs­pro­gramm (Pande­mic Emergency Purchase Pro­gram – PEPP) mit einem Gesamt­umfang von 750 Mrd. € aufge­legt. ­Dieses soll mindestens bis Jahresende laufen, könnte noch aufgestockt werden.

Ziel der Maßnahmen ist es, die Banken zu unterstützen, den Unter­nehmen weiter Kredite zukommen zu lassen und ihre Liquidität sicherzustellen. Dadurch wird der Euro stabilisiert.

Flexibilität im Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt

Die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion ist wichtig, dafür sind solide öffentliche Finanzen notwendig. Normalerweise sind laut Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) nicht mehr als 3% des BIP Neuverschuldung der Staaten pro Jahr zulässig.

Nun haben viele Staaten große Hilfspakete „geschnürt“. Das wird die Staatsverschuldungen 2020 nach oben treiben. Die Kom­mission hat deshalb beschlossen, die im SWP mögliche Flexibilität anzuwenden – die Aus­breitung von Covid-19 ist ein außergewöhnliches Ereignis, das den Mitglied­staaten erlaubt, zeitlich begrenzt von den strengen Vorschriften zur Staatsverschuldung abzuweichen.

Nutzung des Euro-Rettungsfonds

Zur Wahrung der Finanzstabilität im Euroraum können auch finanzielle Unterstützungen einzelner Mitgliedstaaten erforderlich werden. Im Zusammenhang mit der Finanz- und Staatsschuldenkrise Ende 2008 /2009 wurden von den Euro-Mitgliedstaaten ein Euro­päischer Stabilitätsmechanismus (ESM)-Euro Rettungsfonds eingerichtet. Er kann Darlehen ver­geben. Diese werden durch die Anleihen des ESM auf den Finanzmärkten finanziert. Die Euro-Finanzminister haben Anfang April 2020 beschlossen, im Rahmen dieses Euro-Rettungsfonds ESM vorsorgliche Kreditlinien in der Höhe von 240 Mrd. € einzurichten. Diese Mittel stehen allen Euro-Mitgliedern für die Finanzierung der direkten und indirekten Gesundheitskosten aufgrund von Covid-19 zur Verfügung.

Zudem einigten sich die Euro-Finanzminister auch auf die Schaffung eines Wiederaufbau­fonds (Recovery Fund). Zur Finanzierung dieses Fonds gab es jedoch eine klaren Vorstellun­gen. Einige Mitgliedstaaten vertreten die Auffassung, dass diese durch eine gemeinsame Emission von Schulden erreicht werden sollte (sog. Euro- oder Corona-Bonds). Andere Mitglied­staaten sind der Ansicht, dass alternative Wege gefunden werden sollten.

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