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Chancengleichheit: Freiwilliges Pensionssplitting eine Möglichkeit zur gleichwertigen Partnerschaft

Chancengleichheit: Freiwilliges Pensionssplitting eine Möglichkeit zur gleichwertigen Partnerschaft

Seit 2005 können Eltern in Österreich für jedes Kind bis zu maximal vier Jahren der Kindererziehung ein „freiwilliges Pensionssplitting" vereinbaren. Durch diese Übertragung von Teilgutschriften auf das Pensionskonto des betreuenden Elternteils kann der durch die Kindererziehungszeit entstehende finanzielle Verlust (Pensionshöhe) zumindest etwas reduziert werden.

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Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.

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