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Bodensee: Bootszulassung

Boot auf dem Bodensee


Nach den Bestimmungen der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) müssen alle Wasserfahrzeuge mit Maschinenantrieb und Segelboote, die mit einem Motor oder mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtungen ausgestattet sind, vor der Inbetriebnahme auf dem Bodensee zugelassen werden. Die zuständige Zulassungsbehörde für den österreichischen Teil des Bodensees ist die Bezirkshauptmannschaft Bregenz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Downloads.

 

Erstzulassung von Booten:

Erfahren Sie welche Unterlagen für die Erstzulassung eines Bootes benötigt werden. 

 

Verlängerungen oder Änderung von Bootszulassungen:

Für Verlängerungen oder Änderungen von Bootszulassungen werden die im  Antragsformular (Seite 2) beschriebenen Unterlagen benötigt.

 

Sollte ein Termin für eine Zulassung gewünscht sein, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung per Email oder Telefon bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz, Abteilung Allgemeine Verwaltung.

Kontaktdaten

Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Allgemeine Verwaltung

Postanschrift: Bahnhofstraße 41, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Bahnhofstraße 41, 6900 Bregenz

T +43 5574 4951 52057

F +43 5574 511 952095

bhbregenz@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung