Asset-Herausgeber

Zurück Betriebskostenförderung für Abwasserbeseitigungsanlagen

Betriebskostenförderung für Abwasserbeseitigungsanlagen

Gemeinden, die zur Erreichung der Kostendeckung im Abwasserbeseitigungsbereich unzumutbar hohe Kanalbenützungsgebühren einheben müssten, erhalten neben der projektbezogenen Investitionskostenförderung eine zusätzliche Betriebskostenförderung.

Die Förderung erfolgt in der Weise, dass die Differenz der zur Deckung der Jahreskosten  erforderlichen fiktiven Kanalisationsgebühr und der „zumutbaren“ Kanalisationsgebühr zum Großteil durch die Betriebskostenförderung abgedeckt wird. Die Höhe der „zumutbaren“ Kanalisationsgebühr orientiert sich am Landesdurchschnitt erhöht um einen Zuschlag von rd. 50 Prozent. Betriebskostenförderungen erhalten ausschließlich Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern.

Termine und Fristen

Eine Antragstellung ist nicht erforderlich, da die Förderung von Amts wegen erfolgt.

Voraussetzungen

Eine Betriebskostenförderung setzt voraus, dass alle anderen Förderungen des Bundes und des Landes sowie sonstige Interessentenbeiträge im höchstmöglichen Ausmaß in Anspruch genommen und die Kanalisationsbeiträge (ausgenommen Erschließungsbeiträge) gemäß den Bestimmungen des Kanalisationsgesetzes zumindest in einem vertretbaren Ausmaß eingehoben werden.

Kontaktdaten

Finanzangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 23105

F +43 5574 511 923195

finanzen@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.