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Betriebsanzeige Kindergarten

Neugründung eines Kindergartens

Bei der Neugründung eines Kindergartens muss der Betrieb dieser Einrichtung spätestens drei Monate vor Eröffnung schriftlich beim Amt der Vorarlberger Landesregierung angezeigt werden. Das dazugehörige Formular finden Sie hier.