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Beitrag zur Förderung der Binnenfischerei

Zur Deckung des Aufwands des Landes für fördernde Maßnahmen im Bereich der Binnenfischerei ist ein Beitrag zu entrichten. Beitragspflichtig ist der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin des Fischereireviers.

Rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über die Fischerei in Binnengewässern.

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Finanzangelegenheiten

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