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Beihilfen für feuerpolizeiliche Aufwendungen der Gemeinden

Nähere Erläuterung:

Hier handelt es sich um die Anschaffung von Sirenen, Erstellung von Löschwasserversorgungsanlagen, von Sprechfunkgeräten und Funkalarmierung, Feuerwehrkraftfahrzeugen, Lösch-, Rettungs- sowie Hilfsgeräten, Neu- und Umbauten von Gerätehäusern, Einrichtungen für Gerätehäuser und Anschaffung von Dienst- und Schutzbekleidung.

Förderungsvoraussetzungen:

Bestätigung der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Anschaffung bzw. Bauführung seitens des Landesfeuerwehrverbandes.

Förderungsausmaß:

10 bis 55 % der überprüften Anschaffungskosten nach Maßgabe der Einstufung der Gemeinde als außerordentlich bedürftig, sehr bedürftig oder bedürftig. Zusätzlich gibt es für Kleingemeinden (bis 1000 Einwohner) Zuschläge bis zu 10 % bei Neu- und Umbauten bei Gerätehäusern sowie für die Anschaffung von Feuerwehrkraftfahrzeugen (für das Fahrgestell und den Aufbau).

Förderungskreis:

Alle Gemeinden

Antragstellung:

Die Anträge sind mit dem aufgelegten Formular bis spätestens 31. August jeden Jahres beim Amt der Vbg. Landesregierung einzubringen. Die Anträge für Bauvorhaben und Anschaffungen, die EUR 15.000,-- übersteigen, sind vor Auftragsvergabe bzw. Bestellung vorzulegen. Dem Antrag sind allenfalls die genehmigten Baupläne und ein Kostenvoranschlag beizulegen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt aufgrund des Nachweises der bezahlten Rechnungen und der Kostendarstellung.

Kontaktdaten

Inneres und Sicherheit

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 21105

F +43 5574 511 921195

inneres@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.