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Alpwirtschaft Planung/Entwicklung

Von ca. 105.000 ha Gesamtalpfläche werden in Vorarlberg rund 50.000 ha alpwirtschaftlich als Futterfläche genutzt. Das ist etwas mehr als die Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzfläche Vorarlbergs. Allein daraus erkennt man die Bedeutung der Vorarlberger Alpwirtschaft für den Kulturraum Vorarlberg.72.000 ha werden alpwirtschaftlich genutzt. Das sind drei Fünftel der bewirtschafteten Fläche in Vorarlberg.

Die Alpwirtschaft erfüllt vielfältige volkswirtschaftlich bedeutungsvolle Aufgaben.
Es ist wichtig, deren Weiterbestand für landwirtschaftlich und außerlandwirtschaftliche Funktionen zu sichern.
Europaweit außergewöhnlich ist der hohe Anteil der Kuhalpung, speziell der Sennalpen, wo die duftenden Alpenkräuter die Futtergrundlage für die frische Alpmilch bilden. Diese wird auf den Alpen nach traditioneller Art zu würzigem Vorarlberger Alpkäse verarbeitet.

Die Alpwirtschaftsabteilung bietet folgende Hilfestellungen:

Beratungen in allen alpwirtschaftlichen Belangen (Vorsäß, Maisäß, Alpen).

Gutachten im Rahmen der Amtssachverständigentätigkeit.

Planungen baulicher Maßnahmen:
Wohngebäude, Hirtenhütten, Stallungen, Sennereien, Düngerstätten, Wasserversorgungen, Sicherungsbauten für Lawinenschutz, Wirtschaftswege innerhalb des Alpgebietes

Planungen betriebswirtschaftlicher Maßnahmen:
Melkmaschinen, Sennereieinrichtungen, Schwendungen, Steinräumungen, Unkrautbekämpfung, Trennung Wald-Weide

Abwicklung der Förderung für die genannten Sachbereiche.

Kontaktdaten

Landwirtschaft und ländlicher Raum

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 25105

F +43 5574 511 925195

landwirtschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.