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Abschussplan

Schalenwild (mit Ausnahme des Schwarzwildes) sowie Murmeltiere dürfen nur im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden.

Die Abschussplanung erfolgt nicht jagdgebietsweise sondern großräumig – das heißt, soweit wie möglich an den einzelnen Wildpopulationen und ihrem Lebensraum ausgerichtet. Beim Rotwild ist im Hinblick auf die Größe der Lebensräume der einzelnen Populationen ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: Auf der ersten Stufe erfolgt die Festlegung des Gesamtabschusses für den gesamten Rotwildraum und die Verteilung auf die einzelnen Wildregionen, auf der zweiten Stufe die Aufteilung der Abschusszahl der Wildregion auf die einzelnen Jagdgebiete. Auf dieser zweiten Stufe erfolgt auch die Abschussplanung für die anderen Wildarten. Auf beiden Planungsstufen ist die Anhörung aller von der Jagdwirtschaft betroffenen Personen und Einrichtungen vorgesehen, um sicherzustellen, dass die für die Abschussplanung maßgeblichen Verhältnisse vollständig und umfassend ermittelt werden.
  
Ausgangspunkt für die Festsetzung der Abschusszahlen sind die Verhältnisse im gesamten Lebensraum der Wildpopulation. Bestimmend ist dabei jener Teil des Lebensraumes, der im Jahresablauf die geringste Tragfähigkeit aufweist. Die Abschusszahlen sind also an den Schwachstellen des Lebensraumes auszurichten, sofern es nicht gelingt, diese durch besondere jagdwirtschaftliche Maßnahmen, insbesondere durch eine entsprechende Lenkung des Wildes, eine ökologisch angepasste Wildfütterung oder durch Wintergatterung, so auszugleichen, dass – gesamthaft betrachtet – keine untragbaren Wildschäden entstehen. Treten dennoch solche Schäden auf, müssen die Abschusszahlen auf jeden Fall erhöht werden. Daraus ist ersichtlich, dass letztlich die Wildschadenssituation das entscheidende Kriterium für die Abschussplanung darstellt. Um das Auftreten von Wildschäden am Jungwuchs sicher beurteilen zu können, ist daher die Einrichtung von Vergleichsflächen zwingend vorgeschrieben.
 
Bei den vielen kleinen und kleinsten Jagdgebieten kann nicht vorausgesehen werden, wie sich das Wild zur Schusszeit auf die einzelnen Jagdgebiete verteilt. Im einen Jagdgebiet kann der festgesetzte Mindestabschuss nicht erfüllt werden, weil sich das Wild nicht wie erwartet dort einstellt, im anderen Jagdgebiet wären jedoch viel mehr Abschüsse als vorgesehen möglich. Um unter diesen Umständen trotzdem insgesamt die Erfüllung des Mindestabschusses in der Wildregion sicherzustellen, sieht das Jagdgesetz vor, dass der über den Mindestabschuss hinausgehende Mehrabschuss in der Wildregion nicht auf die einzelnen Jagdgebiete verteilt werden muss, sondern als zusätzliches Abschusskontingent allen Jagdnutzungsberechtigten der Wildregion gemeinsam offensteht. Jeder Jagdnutzungsberechtigte kann über den für sein Jagdgebiet festgesetzten Mindestabschuss hinaus so lange weitere Abschüsse vornehmen, bis der gemeinsame Mehrabschuss erschöpft ist.

Die Planungsperiode für die Abschussplanung beträgt zwei Jagdjahre. Die Abschusszahlen werden jeweils für jedes einzelne Jagdjahr festgelegt. Der Abschussplan hat für die einzelnen Wildarten (soweit erforderlich aufgegliedert nach Geschlecht und Altersklassen) die Abschüsse, die in der Wildregion insgesamt durchgeführt werden dürfen (Höchstabschüsse) oder die mindestens durchgeführt werden müssen (Mindestabschüsse), oder beides sowie die Aufteilung dieser Abschüsse auf die einzelnen Jagdgebiete zu enthalten. 

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Kundmachungsplattform für die Abschusspläne:

(Suchwort "Abschussplan")

https://www.ris.bka.gv.at/Bvb-Vorarlberg/