Asset-Herausgeber

Zurück Blinde Flecken? Rechtssicherheit in der Kulturarbeit!

Blinde Flecken? Rechtssicherheit in der Kulturarbeit!

So heißt eine neue Broschüre des Landes Vorarlberg für Kulturschaffende. Sie beantwortet wichtige Fragen zum Vereins-, Arbeits- und Steuerrecht, die beim „Tag der Kulturinitiativen“ im Mai diskutiert worden waren.

Welche Rechtsform ist für eine Kulturinitiative sinnvoll? Wann muss ich einen Künstler fix anstellen, wann ist er selbstständig tätig? Wie müssen Gagen ausländischer Künstler versteuert werden? Wie funktioniert das mit der Umsatzsteuer?

Fragen wie diese diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des „Tags der Kulturinitiativen“ im Mai mit Expertinnen und Experten des Vereins-, Arbeits- und Steuerrechts. Die Antworten hat die Kulturabteilung des Landes nun in einer kleinen Broschüre zusammengefasst. Sie wurde Anfang Dezember an die Vorarlberger Kulturinitiativen verschickt. In gedruckter Form ist sie ab sofort in der Kulturabteilung des Landes erhältlich, online ist sie [WP1] auf der Website des Landes zu finden.

„Viele Kulturschaffende haben ihre Mühe mit den manchmal wirklich komplexen Rechtsfragen, die ihre Tätigkeit mit sich bringt“, weiß Kultur-Landesrätin Barbara Schöbi-Fink. „Ihnen bieten wir mit unserer kleinen Broschüre Antworten auf wichtige Fragen. Damit gehören ‚blinde Flecken‘ hoffentlich der Vergangenheit an.“ In dem Leitfaden sind zudem viele weitere hilfreiche Quellen angeführt, etwa das Vereinshandbuch des Landes Vorarlberg[WP2] .

Broschüre zum Download: „Blinde Flecken? Rechtssicherheit in der Kulturarbeit!“ (PDF, 620 KB)

Kontaktdaten

Kultur

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Römerstraße 24, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22305

F +43 5574 511 922395

kultur@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.