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Wildtier gefunden - was nun?

Wenn Sie ein Wildtier entdecken, gilt: Erst informieren - dann handeln.
Ihr Verhalten kann entscheidend dazu beitragen, das Tier zu schützen und unnötigen Stress oder Schaden zu vermeiden. Halten Sie Abstand und beobachten Sie das Tier zunächst aus der Ferne. Eine Annäherung kann die Situation für das Wildtier verschlimmern. Bitte fassen Sie Wildtiere nicht an, nehmen Sie sie nicht mit und füttern Sie sie nicht.

Die 4 Grundregeln beim Auffinden von Wildtieren:

  1. Nicht anfassen
  2. Nicht mitnehmen
  3. Nicht füttern
  4. Zuständige Stelle erst dann kontaktieren, wenn wirklich Hilfe nötig ist

Nicht jedes verletzte, kranke oder junge Wildtier benötigt oder erhält menschliche Hilfe. Viele Tiere erholen sich mit Ruhe und Zeit von selbst. Natürliche Kreisläufe beruhen auch darauf, dass nicht jedes Tier überlebt.

Gelebter Tierschutz bedeutet vor allem, Wildtiere nicht zusätzlich zu gefährden: etwa durch Fütterung, Störung, Liegenlassen von Müll, unkontrolliert freilaufende Hunde, Katzen, Verkehr, Mäharbeiten, Lichtverschmutzung oder vorschnelles Eingreifen.

Wenn ein Tier offensichtlich schwer verletzt ist oder sich in unmittelbarer Gefahr befindet, kontaktieren Sie bitte die zuständige fachkundige Stelle. Ob und welche Hilfe sinnvoll, zulässig und tierschutzgerecht ist, entscheiden die zuständigen Fachstellen.

Bei unmittelbarer Gefahr für Personen, Verdacht einer Straftat, Wildunfällen auf öffentlichen Straßen ist die Polizei zuständig.


Wer hilft mir weiter, wenn ich ein Wildtier gefunden habe?

Je nach Situation und Tierart gibt es unterschiedliche Ansprechpartner. Es ist wichtig, zwischen praktischer Hilfe und behördlicher bzw. rechtlicher Zuständigkeit zu unterscheiden:


Darüber hinaus ist bei akuter Gefahr für Menschen oder Tiere (z.B. verletzte oder aggressive Wildtiere im Siedlungsgebiet, Tiere auf Straßen oder in Gebäuden) die Polizei zu verständigen.

Für fachliche Beratung und eine erste Einschätzung kann die Tierschutzombudsstelle kontaktiert werden. Die Tierschutzombudsstelle nimmt jedoch keine Wildtiere auf. Eine Aufnahme oder Versorgung erfolgt ausschließlich durch dafür zuständige bzw. behördlich anerkannte Stellen, insbesondere die Wildtierhilfe Vorarlberg oder den Wildpark Feldkirch.


Darf ich ein Wildtier mitnehmen, wenn ich ihm helfen möchte?

Nein. Wildtiere dürfen grundsätzlich nicht mitgenommen werden – weder aus Mitleid noch zur Pflege – bei jagdbarem Wild könnte das den Straftatbestand der Wilderei erfüllen. Es ist verboten, Wildtiere absichtlich zu beunruhigen, absichtlich zu verfolgen oder absichtlich zu fangen. Bei jagdbaren Wildtieren ist darüber hinaus auch das Anlocken und Berühren durch jagdfremde Personen verboten; gelangt ein jagdbares Wildtier dennoch in die Gewahrsame nicht berechtigter Personen, ist es unverzüglich dem Jagdnutzungsberechtigten zu übergeben. Verstöße gegen diese oder andere nach dem Jagdgesetz, Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung oder der Naturschutzverordnung bewilligungspflichtige oder verbotene Vorhaben stellen eine Verwaltungsübertretung dar und können von der Bezirkshauptmannschaft mit einer Geldstrafe geahndet werden. Auch das Mitnehmen anderer Arten ist nicht erlaubt.

Die zuständige fachkundige Stelle beurteilt, welche Maßnahmen erforderlich und zulässig sind.


Zusammenfassung und wichtigste Regeln

  1. Immer zuerst informieren – dann handeln.
     
  2. Wildtiere niemals anfassen oder mitnehmen – außer wenn in einer akuten Gefahrensituation eine unmittelbar notwendige Maßnahme erforderlich ist. Dabei immer auf die eigene Sicherheit achten und unmittelbar danach die zuständige Stelle verständigen.
     
  3. Keine Fütterung – weder direkt noch unbeabsichtigt.
     
  4. Hunde verantwortungsvoll führen, Wildtiere nicht bedrängen.
     
  5. Lebensräume respektieren: Rückzugsräume, Ruhe, Mähzeiten beachten.
     
  6. Geschützte Arten niemals berühren – immer melden.
     
  7. Bei Unsicherheit oder benötigter Hilfe immer die zuständige fachkundige Stelle kontaktieren:

    Jagdbare Wildtiere:
    zuständige jagdnutzungsberechtigte Person bzw. Jagdschutzorgan

    Nicht-jagdbare Wildtierarten: 
    Wildtierhilfe Vorarlberg

    Invasive Arten nach der IAS-Verordnung: 
    Abteilung Umwelt- und Klimaschutz

    Gefahr im Verzug:
    Polizei


    Unsicherheit: 
    Tierschutzombudsstelle zur Beratung