Waldbrandverordnung für ganz Vorarlberg erlassen
LH Wallner und LR Gantner appellieren an Bevölkerung umsichtig zu handeln – „Bereits ein kleiner Funke kann einen Brand auslösen“
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der erhöhten Waldbrandgefahr haben die Bezirkshauptmannschaften in ganz Vorarlberg eine Waldbrandverordnung erlassen. Ab dem 30. Juli 2026 ist das Entzünden von Feuer sowie das Rauchen in allen Waldgebieten und deren Gefährdungsbereichen streng verboten. Das Verbot umfasst auch Zweckfeuer, wie das Verbrennen von Astmaterial oder Borkenkäferbekämpfung in Waldnähe.
Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Christian Gantner betonen die Bedeutung der Wälder für Natur, Klima und den Schutz der Bevölkerung. Sie appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, die Verordnung konsequent einzuhalten und besonders umsichtig zu handeln, da bereits ein kleiner Funke einen Brand auslösen kann.
Verstöße gegen die Verordnung können mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder bis zu vier Wochen Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Bevölkerung wird zudem gebeten, folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:
- Kein Feuer im Wald, in Waldnähe sowie in Schilf- und Uferzonen entzünden
- Keine brennenden oder glimmenden Gegenstände wegwerfen
- Auch außerhalb der Verbotszonen sorgsam mit offenem Feuer umgehen
- Bei Rauchentwicklung oder Verdacht auf Brand sofort die Feuerwehr (Notruf 122) verständigen
Die Verordnung tritt am 30. Juli 2026 in Kraft und gilt bis auf Weiteres in ganz Vorarlberg. Mehr dazu