Verpflichtender Sachkundenachweis ab 01.07.2026
Haltung von Hunden, Reptilien, Amphibien oder Papageienvögel
Informationen zum Sachkundenachweis
Aufgrund der Novelle des Tierschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 124/2024, und der 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 144/2026, haben ab 1. Juli 2026 alle Personen, welche die Haltung von Hunden sowie von Reptilien, Amphibien oder bestimmten Papageienvögeln anstreben, verpflichtend einen Sachkundenachweis zu erbringen.
Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden
Der Sachkundenachweis umfasst:
- einen Theoriekurs im Ausmaß von mindestens vier Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten. Dieser ist vor Aufnahme der Haltung zu absolvieren.
- eine zweistündige Praxiseinheit. Diese ist binnen zwölf Monaten nach der Aufnahme der Haltung nachzuweisen. Der Hund muss mindestens sechs Monate alt sein, wenn die Praxiseinheit absolviert wird.
Personen, die vom Sachkundenachweis befreit sind:
Von der Verpflichtung zur Absolvierung des Sachkundenachweises befreit sind insbesondere Personen, die bei Aufnahme eines Hundes bereits einen Hund halten oder innerhalb der letzten zwei Jahre einen Hund für einen Zeitraum von zwei Jahren gehalten haben und dies durch eine Registrierung in der Heimtierdatenbank nachweisen können. Weiters Personen, die über bestimmte fachrelevante Ausbildungen verfügen. Welcher Personenkreis konkret umfasst ist, ergibt sich aus § 2a Abs. 5 der 2. Tierhaltungsverordnung.
Personen, die zur Durchführung der Theoriekurse geeignet sind:
Für die Durchführung der Theoriekurse sind Personen geeignet, die eine fachliche Eignung sowie eine langjährige praktische Erfahrung aufweisen. Die Voraussetzung der fachlichen Eignung trifft insbesondere auf folgenden Personenkreis zu:
- Personen, die das Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin“ bzw. „Tierschutzqualifizierter Hundetrainer“ führen
- Zertifizierte Trainerinnen und Trainer der DogAudit eGen
- Aktive Trainerinnen und Trainer des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbands
- Aktive Leistungsrichterinnen und Leistungsrichter des Österreichischen Jagdgebrauchshunde Verbands, des Österreichischen Kynologenverbands und der Österreichischen Hundesport Union
- Tierärztinnen bzw. Tierärzte
- Absolventinnen bzw. Absolventen des Universitätslehrgangs „Angewandte Kynologie“
- Kontrollorgane gemäß der Tierschutz-Kontrollverordnung
Das Kriterium der langjährigen praktischen Erfahrung ist insbesondere dann erfüllt, wenn eine einschlägige praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren nachgewiesen wird.
Personen, die zur Durchführung der Praxisenheiten (=Praxiskurse) geeignet sind:
Für die Durchführung der Praxiseinheiten sind Personen berechtigt, die eine fachliche Eignung sowie eine langjährige praktische Erfahrung im Umgang mit und dem Training von Hunden aufweisen. Die Voraussetzung der fachlichen Eignung trifft insbesondere auf folgenden Personenkreis zu:
- Personen, die das Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin“ bzw. „Tierschutzqualifizierter Hundetrainer“ führen
- Zertifizierte Trainerinnen und Trainer der DogAudit eGen
- Aktive Trainerinnen und Trainer des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbands
- Aktive Leistungsrichterinnen und Leistungsrichter des Österreichischen Jagdgebrauchshunde Verbands, des Österreichischen Kynologenverbands und der Österreichischen Hundesport Union
- Tierärztinnen bzw. Tierärzte, die über eine fachspezifische Zusatzausbildung im Bereich der Verhaltensmedizin verfügen
- Absolventinnen bzw. Absolventen des Universitätslehrgangs „Angewandte Kynologie“
Das Kriterium der langjährigen praktischen Erfahrung ist insbesondere dann erfüllt, wenn eine einschlägige praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren nachgewiesen wird.
Hinweis: Eine Abhaltung der Sachkundekurse durch die angeführten Personenkreise ist nur zulässig, wenn die betreffende Person von der Landesregierung namentlich auf der Homepage des Landes Vorarlberg veröffentlicht wurde.
Die erforderlichen Nachweise über die fachliche Eignung (fachrelevante Aus- und Weiterbildungen) und praktische Erfahrung sind gemeinsam mit dem ausgefüllten Formular (siehe Downloads) per E-Mail an inneres@vorarlberg.at zu übermitteln.
Die aktuelle Liste mit den Personen, die die Voraussetzungen zur Abhaltung der Praxis- und der Theorieeinheit für den Sachkundenachweis erfüllen, finden Sie hier: Sachkundenachweis Hunde
Eine Aktualisierung erfolgt laufend.
Sachkundenachweis für die Haltung Reptilien, Amphibien und bestimmten Papageienvögeln
Der Sachkundenachweis umfasst einen Theoriekurs im Ausmaß von mindestens vier Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten. Ein Praxisteil ist nicht vorgesehen.
Personen, die vom Sachkundenachweis befreit sind:
Von der Verpflichtung zur Absolvierung des Sachkundenachweises befreit sind insbesondere Personen, die bei Aufnahme von Reptilien, Amphibien oder Papageienvögeln bereits solche Tiere halten oder innerhalb der letzten zwei Jahre für einen Zeitraum von zwei Jahren gehalten haben und dies mit einer Meldung der Wildtierhaltung nachweisen können. Weiters Personen, die über bestimmte fachrelevante Ausbildungen verfügen. Welcher Personenkreis konkret umfasst ist, ergibt sich aus § 2b Abs. 3 der 2. Tierhaltungsverordnung.
Personen, die zur Durchführung der Theoriekurse geeignet sind:
Für die Durchführung der Theoriekurse sind Personen geeignet, die eine fachliche Eignung sowie eine langjährige praktische Erfahrung auf Grund eigener Haltung oder beruflicher Erfahrungen im Umgang mit jenen Tieren, die vom Kurs umfasst sind, aufweisen.
Fachlich einschlägig sind insbesondere die Studien Biologie, Zoologie, Veterinärmedizin oder Ökologie sowie Ausbildungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Z 3 und 4 der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung.
Das Kriterium der praktischen Erfahrung ist etwa bei Tierärztinnen bzw. Tierärzten, Tierpflegerinnen bzw. Tierpflegern, Tierheimmitarbeiterinnen bzw. Tierheimmitarbeitern oder Zoofachhändlerinnen bzw. Zoofachhändlern erfüllt, wenn diese im Rahmen einer langjährigen Tätigkeit (mindestens drei Jahre) Erfahrung im Umgang mit den vom Kurs umfassten Tiere nachweisen können.
Hinweis: Eine Abhaltung der Sachkundekurse durch die angeführten Personenkreise ist nur zulässig, wenn die betreffende Person von der Landesregierung namentlich auf der Homepage des Landes Vorarlberg veröffentlicht wurde.
Die erforderlichen Nachweise über die fachliche Eignung (fachrelevante Aus- und Weiterbildungen) und praktische Erfahrung sind gemeinsam mit dem ausgefüllten Formular (siehe Downloads) per E-Mail an inneres@vorarlberg.at zu übermitteln.
Die aktuelle Liste mit den Personen, die die Voraussetzungen zur Abhaltung der Praxis- und der Theorieeinheit für den Sachkundenachweis erfüllen, finden Sie hier: Sachkundenachweis Reptilien, Amphibien und Papageienvögel
Eine Aktualisierung erfolgt laufend.
Weitere Informationen zum Sachkundenachweis sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie auf der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit sowie auf der Informationsplattform Tierwissen.
Auf der Informationsplattform Tierwissen können außerdem die verpflichtend zu verwendenden Vortragsunterlagen heruntergeladen werden.
Letzte Aktualisierung
27.08.2026
Kontaktdaten
Inneres und Sicherheit
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 21105
F +43 5574 511 921195
Kundenverkehr:
PARTEIENVERKEHR für persönliche Vorsprachen: Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb. Besucher sind außerhalb der Dienstbetriebszeiten am Eingang abzuholen und auch wieder zum Ausgang zu begleiten. AMTSSTUNDEN für die Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Am Faschingsdienstag, Karfreitag, 24. Dezember und 31. Dezember jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr, sofern diese Tage nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen.