Verantwortungsvolle Tierhaltung und Tierwohl
Neue bundesweite Regelung
Landesrätin Martina Rüscher verweist auf die mit 1. Juli 2026 in Kraft tretende Novelle des Tierschutzgesetzes und der Tierhaltungsverordnung des Bundes. Wer sich ab 1. Juli 2026 erstmals einen Hund, bestimmte Papageienvögel, Reptilien oder Amphibien anschaffen möchte, muss künftig einen verpflichtenden Sachkundenachweis erbringen. Ziel der neuen bundesweiten Regelung ist es, Tierhalterinnen und Tierhalter bereits vor der Anschaffung auf eine verantwortungsvolle und artgerechte Tierhaltung vorzubereiten. Mehr dazu
Weitere Detailinformation zur Umsetzung des Sachkundenachweises finden sie HIER.