Stadttunnel Feldkirch: Verfahren zur Änderung eines Bescheides vor Zuständigkeitsübergang gemäß § 18b UVP-G 2000
Kundmachung des verfahrenseinleitenden Antrages im Großverfahren Anberaumung einer mündlichen Verhandlung im Großverfahren Beginn der Veröffentlichung: 17.07.2026 Ende der Veröffentlichung: 28.08.2026
Beginn der Veröffentlichung: 15.07.2026
Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/-/stadttunnel-feldkirch-verfahren-zur-%C3%A4nderung-eines-bescheides-vor-zust%C3%A4ndigkeits%C3%BCbergang-gem%C3%A4%C3%9F-%C2%A7-18b-uvp-g-2000
Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 12.10.2026 21:29
Mit Schreiben vom 22.12.2025, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung am 29.12.2025 eingelangt, haben das Land Vorarlberg, die Stadt Feldkirch und die Vorarlberger Energienetze GmbH einen Antrag auf Änderung eines Bescheides vor Zuständigkeitsübergang gemäß § 18b UVP-G 2000 eingebracht. Der Antrag ist auf eine Änderung des Bescheides der Vorarlberger Landesregierung vom 15.07.2015, Zl. Ib-314-2013/0001, gerichtet, mit welchem die Errichtung des Stadttunnels Feldkirch, der Schulbrüderstraße sowie einer 110-kV-Erdkabelleitung bewilligt wurde. Gegenstand des Verfahrens ist nicht das bereits rechtskräftig bewilligte Projekt, sondern die Auswirkungen der beabsichtigten Änderungen im Vergleich zu den Ergebnissen der ursprünglichen Umweltverträglichkeitsprüfung.
Gemäß § 9 Abs. 3 UVP-G 2000 hat die Behörde das Vorhaben u.a. im Internet auf der Website der Behörde zu veröffentlichen. Der Gegenstand des Antrags, eine Kurzbeschreibung des Vorhabens und die verfahrensspezifischen Besonderheiten und Parteienrechte sind dem zum Download bereitgestellten Edikt zu entnehmen.
Der Antrag sowie die konsolidierten Unterlagen stehen hier Stadttunnel Feldkirch - Änderungsverfahren zum Download zur Verfügung und werden vom 17.07.2026 bis 28.08.2026 beim Amt der Vorarlberger Landesregierung (Abteilung Verkehrsrecht), beim Amt der Stadt Feldkirch und bei der Marktgemeinde Frastanz während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht bereitgestellt.
Im Änderungsverfahren gemäß § 18b UVP-G 2000 sind nur jene Beteiligten Parteien gemäß § 19 UVP-G 2000, die von den beantragten Änderungen betroffen sind (§ 18b Z 2 UVP-G 2000).
Zu diesem Vorhaben wird eine mündliche Verhandlung für Mittwoch, 30.09.2026, Saal der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg, Widnau 4, 6800 Feldkirch, anberaumt. Näheres ist dem zum Download bereitgestellten Edikt zu entnehmen.
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