SozialKompass.V
Sie suchen Unterstützung? Wir können helfen!
Der Sozialkompass.V ist eine vom Vorarlberger Sozialfonds geförderte Informationsplattform. Sie unterstützt Menschen mit sozialen Problemlagen dabei, schnell und unkompliziert die passende Hilfe zu finden.
Der SozialKompass.V, ursprünglich als digitaler Sozialroutenplan entwickelt, entstand aus einem FFG-geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekt. Daran beteiligt war ein Dreiländer-Konsortium mit 22 Projektpartner:innen aus Tirol, Salzburg und Vorarlberg, bestehend aus wissenschaftlichen Instituten, Sozialeinrichtungen und IT-Unternehmen. Gemeinsam mit potenziellen User:innen wurde in einem integrierten und partizipativen Prozess an der Entwicklung des SozialKompass.V gearbeitet. Dabei wurden ein Service-Design-Thinking-Ansatz und ein Service-User-Involvement-Ansatz kombiniert, um möglichst vielen Menschen niederschwellig den Zugang zu sozialen Unterstützungsleistungen zu ermöglichen und so die Chancengerechtigkeit zu fördern. Die Seite wird vom Verein unicum:mensch betrieben.
Die Dateneingabe erfolgt dezentral, durch die jeweiligen Leistungserbringenden. Vielen Dank an alle, die ihre Angebote bereits eingetragen haben und hier der Link für jene, die noch Angebote eintragen möchten. Die Angebote werden nach der Eingabe geprüft und bei Eignung freigegeben.
Feedback und Fragen können gerne direkt an den Verein unicum:mensch gesendet werden, und zwar über die E-Mail-Adresse info@sozialroutenplan.at.
Weiterführende Informationen sind zu finden unter:
https://unicummensch.org/sozialroutenplan/
https://www.fhv.at/forschung/empirische-sozialwissenschaften/projekte/abgeschlossene-projekte/digitaler-sozialroutenplan-fuer-westoesterreich
https://www.uibk.ac.at/de/economics/wsg/sozialroutenplan/
Kontaktdaten
Soziales und Integration
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 24105
F +43 5574 511 924195
soziales-integration@vorarlberg.at
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb