Fachbereich Senioren- und Pflegevorsorge
Überblick samt Links zu den Themen des Fachbereichs Senioren- und Pflegevorsorge
Zentrale Aufgabe im Fachbereich Senioren und Pflegevorsorge ist es, ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote und Einrichtungen für Betreuung und Pflege zu unterstützen und zu fördern. Es wird auch die Präventionsarbeit für ein gesundes Altern unterstützt.
Rechtliche Grundlagen
- Sozialleistungsgesetz (SLG)
- Sozialleistungsverordnung (SLV)
- Richtlinie des Sozialfonds zur Förderung der Hauskrankenpflege
- Richtlinie des Sozialfonds zur Förderung der Mobilen Hilfsdienste
- Richtlinien des Landes zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung
- Richtlinie des Landes über die Gewährung eines Zuschusses zur häuslichen Betreuung und Pflege
- Pflegefondsgesetz i.V.m. Pflegedienstleistungsstatistikverordnung
- Hospiz- und Palliativfondsgesetz (HosPalFG)
- Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz (EEZG)
- Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz (PAusbZG)
- Pflegeheimgesetz (PHG)
- Heimbauverordnung (HBV)
Zielgruppen
Die Zielgruppen sind pflege- und betreuungsbedürftige Menschen, Seniorinnen und Senioren, Träger von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten, Seniorinnen- und Seniorenvereinigungen, Initiativen und Gemeinden.
Leistungsbeschreibung
Mit den aus dem Sozialfonds finanzierten stationären und ambulanten Leistungen wird das Ziel verfolgt, die bestmögliche Versorgung und Unterstützung von pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen und deren Angehörigen in Vorarlberg sicher zu stellen.
Pflegebedürftige und hilfsbedürftige Personen erhalten im Rahmen der Sozialleistungen Unterstützung bei Unterbringung in stationären Einrichtungen. Diese erfolgt subsidiär, wenn den Betroffenen die Finanzierung aus eigenem Einkommen nicht möglich ist. Im ambulanten Bereich reduzieren Subventionen und Zuschüsse (z.B. Pflegebehelfe, Zuschüsse zu Personalkostenanteilen von Betreuungspersonen etc.) die Kosten für die Betroffenen. Zudem sind direkte finanzielle Zuschüsse an Betroffene möglich.
Darüber hinaus werden eine Vielzahl an ambulanten Leistungen über Förderungen an Vereine und Leistungsanbietende ausbezahlt. Diese werden als Pauschal-, Struktur- oder Subjektförderungen gewährt.
Angebote von Seniorenvereinigungen, Seniorengruppen und Vereinen mit Aktivitäten von und für Senior:innen ohne Betreuungsaufwand werden mit Landesbeiträgen unterstützt.
Zugang zu den Leistungen
Auf Antrag gewährt der Sozialfonds subjektbezogene Förderungen zur Finanzierung stationärer, teilstationärer und ambulanter Leistungen. Zur Finanzierung von Projekten, Struktur-, Personal- oder Investitionskosten werden auch Förderungen an die System- und Angebotsträger gewährt.
Auf Antrag gewährt das Land subjektbezogene Förderungen zur Finanzierung ambulanter Leistungen (24-Stunden-Betreuung). Zur Finanzierung von Angeboten der Seniorenvereinigungen und Seniorengruppen werden Förderungen gewährt.
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Kontaktdaten
Soziales und Integration
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
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Downloads
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Anerkennung von Entgelten für Pflegeheime durch den Träger der Sozialhilfe - ab 01.01.2026 (0.2 MB)
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Antizipiertes Gutachten zur Personalvorgabe in der stationären Langzeitpflege in Vorarlberg (0.3 MB)
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Anerkennung von Entgelten für Pflegeheime durch den Träger der Sozialhilfe - ab 01.01.2026 (0.2 MB)