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Fachbereich Senioren- und Pflegevorsorge

Überblick samt Links zu den Themen des Fachbereichs Senioren- und Pflegevorsorge

Zentrale Aufgabe im Fachbereich Senioren und Pflegevorsorge ist es, ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote und Einrichtungen für Betreuung und Pflege zu unterstützen und zu fördern. Es wird auch die Präventionsarbeit für ein gesundes Altern unterstützt.

Rechtliche Grundlagen

 

Zielgruppen
Die Zielgruppen sind pflege- und betreuungsbedürftige Menschen, Seniorinnen und Senioren, Träger von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten, Seniorinnen- und Seniorenvereinigungen, Initiativen und Gemeinden.

 

Leistungsbeschreibung

Mit den aus dem Sozialfonds finanzierten stationären und ambulanten Leistungen wird das Ziel verfolgt, die bestmögliche Versorgung und Unterstützung von pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen und deren Angehörigen in Vorarlberg sicher zu stellen.

Pflegebedürftige und hilfsbedürftige Personen erhalten im Rahmen der Sozialleistungen Unterstützung bei Unterbringung in stationären Einrichtungen. Diese erfolgt subsidiär, wenn den Betroffenen die Finanzierung aus eigenem Einkommen nicht möglich ist. Im ambulanten Bereich reduzieren Subventionen und Zuschüsse (z.B. Pflegebehelfe, Zuschüsse zu Personalkostenanteilen von Betreuungspersonen etc.) die Kosten für die Betroffenen. Zudem sind direkte finanzielle Zuschüsse an Betroffene möglich.

Darüber hinaus werden eine Vielzahl an ambulanten Leistungen über Förderungen an Vereine und Leistungsanbietende ausbezahlt. Diese werden als Pauschal-, Struktur- oder Subjektförderungen gewährt.

Angebote von Seniorenvereinigungen, Seniorengruppen und Vereinen mit Aktivitäten von und für Senior:innen ohne Betreuungsaufwand werden mit Landesbeiträgen unterstützt.

 

Zugang zu den Leistungen

Auf Antrag gewährt der Sozialfonds subjektbezogene Förderungen zur Finanzierung stationärer, teilstationärer und ambulanter Leistungen. Zur Finanzierung von Projekten, Struktur-, Personal- oder Investitionskosten werden auch Förderungen an die System- und Angebotsträger gewährt.

Auf Antrag gewährt das Land subjektbezogene Förderungen zur Finanzierung ambulanter Leistungen (24-Stunden-Betreuung). Zur Finanzierung von Angeboten der Seniorenvereinigungen und Seniorengruppen werden Förderungen gewährt.

Kontaktdaten

Soziales und Integration

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 24105

F +43 5574 511 924195

soziales-integration@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb