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Förderung Selbsthilfegruppen und -organisationen für den Themenbereich Gesundheit

Richtlinie und Antrag

Selbsthilfegruppen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Menschen, mit dem Ziel gemeinsam ihre eigenen gesundheitlichen oder auch sozialen Herausforderungen und deren Folgen zu bewältigen. Dabei müssen Personen nicht direkt von den Themen betroffen sein, sondern es kann sich auch um Angehörige handeln. Diese Gruppen werden in der Regel von Betroffenen selbst geleitet. Selbsthilfegruppen sind nicht gewinnorientiert, konfessionslos und überparteilich.

 

Die Stärkung der Selbsthilfe im Gesundheits- und Sozialbereich ist ein wichtiges Ziel des Landes Vorarlberg. Für die Förderung der Geschäftsstelle Selbsthilfegruppen und -organisationen (Dachverband) und Selbsthilfegruppen und - organisationen sind die Abteilungen Soziales und Integration (IVa) und Sanitätsangelegenheiten (IVd) zuständig.

 

Die Abteilung IVd- Sanitätsangelegenheiten ist - in Abgrenzung zum Bereich Chancengleichheit - für den Themenbereich Gesundheit zuständig.

Im nachfolgenden Link finden Sie die Förderbedingungen und den Förderantrag für den Themenbereich Chancengleichheit:

Förderrichtlinie und Antrag Selbsthilfegruppen und -organisationen für den Themenbereich Chancengleichheit

 

Grundlage der Förderung ist die "Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung von Selbsthilfegruppen und -organisationen im Gesundheitsbereich". Förderungen im Sinne der Richtlinie sind: Projekt- und Strukturförderung. Die Anträge der Selbsthilfegruppen und -organisationen können jederzeit im laufenden Kalenderjahr, jedoch max. einmal pro Jahr pro Selbsthilfegruppe und -organisation, eingereicht werden. Die Geschäftsstelle (Dachverband) prüft die Anträge dabei auf die Zielgruppe, vorhandene finanzielle Mittel und beabsichtigte Tätigkeit und das Empfehlunsgremium verfasst eine inhaltliche Empfehlung, welche an das Land übermittelt wird. 

 

Die Förderung wird über das Formular "Antrag zur Förderung von Selbsthilfegruppe bzw. -organisation im Gesundheitsbereich" (inklusive Datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 und 14 DSGVO) beantragt. Der ausgefüllte Förderantrag ist an die E-Mail Adresse selbsthilfe@vorarlberg.at zu senden.

 

Downloads:

  1. Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung von Selbsthilfegruppen und -organisationen im Gesundheitsbereich
  2. Antrag zur Förderung von Selbsthilfegruppe und -organisation im Gesundheitsbereich

 

 

Kontaktdaten

Sanitätsangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 24405

F +43 5574 511 924495

gesundheitsdienst@vorarlberg.at

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Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb