Bürokratieabbau sorgt für rund ein Viertel weniger Naturschutzverfahren
„Natur schützen, Bürokratie abbauen“ – Novelle des Naturschutzgesetzes startet in öffentliche Begutachtung
Die Vorarlberger Landesregierung hat eine umfassende Novelle des Naturschutzgesetzes vorgestellt, die den Bürokratieabbau vorantreiben soll. Ziel ist es, Verfahren zu vereinfachen, Doppelgleisigkeiten zu beseitigen und die Pflichten für Bürger, Unternehmen und Verwaltung zu reduzieren. Künftig sind Vorhaben in ausgewiesenen Betriebsgebieten sowie übliche land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten weitgehend bewilligungsfrei. Schwellenwerte für Bewilligungspflichten werden angehoben, Fristen verkürzt und Beteiligungsrechte vereinheitlicht. Dadurch werden rund 20 bis 25 Prozent weniger naturschutzrechtliche Verfahren erwartet.
Der Schutz der Natur bleibt weiterhin gewährleistet, während wirtschaftliche und gesellschaftliche Interessen stärker berücksichtigt werden. Die Novelle bringt mehr Klarheit, Rechtssicherheit und Eigenverantwortung. Der Begutachtungsentwurf ist bis 25. September 2026 öffentlich einsehbar, und jede Person kann Änderungsvorschläge online einreichen. Mehr dazu