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Novelle Bodenschutzgesetz: Verbot der Klärschlammausbringung

Mit der Novelle zum Gesetz zum Schutz der Bodenqualität, LGBl. Nr. 2/2026, tritt mit 1. März 2026 ein generelles Verbot der Ausbringung von Klärschlamm in Kraft. Die bisher zulässigen bodenbezogenen Verwertungen in der Landwirtschaft, im Landschaftsbau sowie die Kleinmengenabgabe an Private werden damit künftig nicht mehr zulässig sein. Das generelle Ausbringungsverbot von Klärschlamm in Vorarlberg gilt auch für Produkte die Klärschlamm enthalten, wie beispielsweise Qualitätsklärschlammkompost.

Die bodenbezogene Klärschlammverwertung wurde in Vorarlberg lange praktiziert. Aufgrund seines hohen Gehalts an Nährstoffen, insbesondere Phosphor und organischer Substanz wurde Klärschlamm bzw. Klärschlammkompost als Dünger und Bodenverbesserer eingesetzt. 

In den vergangenen zehn Jahren untersuchte das Umweltinstitut regelmäßig Klärschlämme auf unterschiedliche Schadstoffe. Diese Untersuchungen zeigten, dass durch die Abwasserbehandlung und -reinigung Schadstoffe, insbesondere organische Schadstoffe wie poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Mineralölkohlenwasserstoffe (KW), Mikroplastik, etc. im Klärschlamm enthalten sind. Organische Schadstoffe wie PFAS können bereits in geringen Konzentrationen die Umwelt schädigen. Aufgrund ihrer extremen Persistenz werden PFAS nicht abgebaut und reichern sich im Boden an. Bedingt durch ihre wasserlöslichen Eigenschaften können sie in tiefere Bodenschichten und ins Grundwasser gelangen oder werden von Pflanzen aufgenommen und gelangen somit in den Futter- und Nahrungsmittelkreislauf.

Die Untersuchungen des Umweltinstituts deuten auf eine Gefährdung der Bodengesundheit durch die Aufbringung von Klärschlammkompost hin. Deshalb wurde 2023 eine fachliche Bewertung zur Zukunft der bodengebundenen Klärschlammverwertung in Vorarlberg verfasst (siehe Download unten). 

Das nun vorliegende Verbot der Klärschlammverwertung auf Böden entspricht dem Ziel des Vorarlberger Gesetzes zum Schutz der Bodenqualität die Bodengesundheit zu sichern, insbesondere unter Bedachtnahme auf die Qualität von Lebens- und Futtermitteln und von Wasser.
 

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