Asset-Herausgeber

Zurück Kitten und Sonderfälle

Kitten und Sonderfälle

Bei Kitten gilt: nicht vorschnell eingreifen und erst beobachten, ob die Mutter die Kitten noch versorgt. Jede Maßnahme sollte vorab mit der Tierschutzombudsstelle oder dem Tierschutzheim abgestimmt werden. Verwilderte erwachsene Katzen sind keine Heimtiere. Kastrationszeitpunkte für Kitten und Mutter werden fallweise mit der Tierarztpraxis geplant, um Fortpflanzung sicher zu verhindern.

 

Was tun, wenn es Kitten gibt?

Kitten sollten niemals vorschnell mitgenommen werden. Zunächst ist zu beobachten, ob die Mutterkatze regelmäßig zurückkehrt und die Jungen versorgt. In sehr vielen Fällen ist ein Eingreifen nicht notwendig und kann den Tieren sogar schaden, da die Mutter für Wärme, Nahrung und Schutz unverzichtbar ist.
Je nach Alter (etwa bis zur 8. Lebenswoche) und Entwicklungsstand der Kitten kann es möglich sein, sie schrittweise an den Menschen zu gewöhnen und später als Heimtiere zu vermitteln. Solche Maßnahmen erfordern jedoch Erfahrung, Zeit und eine fachliche Begleitung. Wichtig zu wissen ist, dass eine Mutterkatze ihre Jungen nicht verstößt, nur weil diese kurz menschlichen Kontakt hatten – etwa in Form von vorsichtigem Handling während die Mutter auf Streifzug ist.
Ob Kitten bei der Mutter verbleiben sollten, ob eine Gewöhnung an den Menschen sinnvoll ist oder ob andere Maßnahmen erforderlich sind, muss immer im Einzelfall entschieden werden. Deshalb gilt: Vor jedem Eingreifen ist unbedingt Rücksprache mit der Tierschutzombudsstelle Vorarlberg oder dem Vorarlberger Tierschutzheim zu halten. Nur so kann sichergestellt werden, dass im Sinne des Tierwohls richtig gehandelt wird.

Können Kitten vermittelt werden?

Je nach Alter (ab der 8. Lebenswoche) und Situation (wenn die Tiere zuvor an den Menschen gewöhnt wurden) ist eine Vermittlung möglich. Ob und wann das sinnvoll ist, muss fachlich beurteilt werden, um Schaden für Muttertiere und Kitten zu vermeiden. Das Vorarlberger Tierschutzheim kann bei der weiteren Vorgangsweise und bei Vermittlung unterstützen.

Können verwilderte Katzen als Heimtiere gehalten werden?

In der Regel nein. Verwilderte Katzen sind nicht an den engen Kontakt mit Menschen gewöhnt und leiden in Haushaltung. Bei sehr jungen Kitten kann eine spätere Haltung als Heimtier möglich sein, wenn die Gewöhnung früh (innerhalb der ersten 8 Lebenswochen), ruhig und fachlich begleitet erfolgt.

Wann sollten Kitten kastriert werden?

Der geeignete Zeitpunkt hängt vom Entwicklungsstand und vom weiteren Lebensweg (Vermittlung oder Freilassen) ab. Grundsätzlich sollte die Kastration so geplant werden, dass eine Fortpflanzung sicher verhindert wird. Die konkrete Empfehlung sollte immer gemeinsam mit der Tierarztpraxis und/oder der Tierschutzombudsstelle festgelegt werden.

Kann das Muttertier kastriert werden, wenn Kitten da sind?

Das hängt von Alter und Versorgungssituation der Kitten ab. In manchen Fällen ist eine Kastration des Muttertiers zeitnah möglich, in anderen muss abgewartet werden. Die Entscheidung sollte im Einzelfall mit der behandelnden Tierarztpraxis abgestimmt werden, um die Versorgung der Kitten sicherzustellen.

Kontaktdaten

Tierschutzombudsstelle

Postanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

Standortanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 42099

F +43 5574 511 942095

tierschutzombudsstelle@vorarlberg.at